Heute beschließt der Nationalrat den zweiten Teil des Bundesheizkostenzuschusses. In Summe stellt der Bund damit österreichweit 750 Millionen Euro einschließlich des Wohnschirms zur Verfügung. Für die Steiermark kommen 94,4 Millionen Euro als Zuschuss zur Auszahlung. Danach muss die gesetzliche Basis dafür noch vom Bundesrat beschlossen werden.
- Pro berechtigtem Haushalt beträgt dieser Heizkostenzuschuss 400 Euro.
- Anspruchsberechtigt sind alle steirischen Haushalte mit einem Jahresnettoeinkommen von rund 30.000 Euro sowie alle Personen, die Sozial- oder Wohnunterstützung oder Heizkostenzuschuss des Landes beziehen.
- Insgesamt werden davon mehr als 220.000 Haushalte erfasst, das sind rund 480.000 Steirerinnen und Steirer.
Der Zuschuss soll unbürokratisch an die bezugsberechtigten Steirer:innen überwiesen werden können. Im Juni soll mit der Auszahlung an die ersten zirka 40.000 Haushalte, die Sozial- oder Wohnunterstützung oder den Heizkostenzuschuss des Landes bezogen haben, begonnen werden. Diese werden den Zuschuss automatisch auf ihr Konto überwiesen bekommen.
Die zweite Gruppe Anspruchsberechtigter – das sind Haushalte, die 2022 weniger als 30.000 Euro Familieneinkommen hatten – soll noch im Laufe des Sommers online einen einfachen Antrag stellen können. Danach beginnt auch in diesen Fällen die Auszahlung.
Für Personen ohne Online-Zugang stehen wie beim Heizkostenzuschuss des Landes die Gemeindeämter und Servicestellen der Städte zur Verfügung, die bei der Abwicklung des Antrages unterstützen.
Die Teuerung bei Wohnen und Energie trifft immer mehr Steirerinnen und Steirer. Deshalb ist es mir besonders wichtig, dass möglichst viele Menschen den Zuschuss erhalten. Wir erreichen damit mehr als jede dritte Steirerin und jeden dritten Steirer.
so Soziallandesrätin Doris Kampus.
Berechtigt für den Bezug des Zuschusses sind alle Haushalte, welche in den Monaten Jänner bis Mai 2023 zumindest für einen Monat Sozialunterstützung oder Wohnunterstützung bzw. in der Förderperiode 2022/2023 den Heizkostenzuschuss bezogen haben sowie jene Haushalte, die 2022 u.a. die genannte Einkommensgrenze nicht überschritten haben. Entscheidend ist, dass der Hauptwohnsitz in der Steiermark liegt.
Alle Informationen zum Heizkostenzuschuss des Bundes gibt es im Internet unter www.soziales.steiermark.at sowie beim Sozialtelefon des Landes Steiermark unter 0800 20 10 10.