Start Graz Chronik So kommst du zu 400 Euro Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes

So kommst du zu 400 Euro Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes

Bedingt durch die Teuerungen wird es für armutsgefährdete Haushalte immer schwieriger den Lebensunterhalt adäquat zu bestreiten. Um dies abzufedern, wird ein einmaliger Wohn- und Heizkostenzuschuss an einkommensschwache Haushalte vergeben.

Heizungskosten

Wer bis zu 30.734 Euro im Jahr als Netto-Haushaltseinkommen hat, bekommt den Wohn- und Heizkostenzuschuss in Höhe von 400 Euro ausbezahlt. Ab sofort gelangt man mit wenigen Klicks zum Zuschuss.

Aktualisierung vom 27. Oktober: Die steirische Landesregierung verlängert Antragsfrist und erhöht Einkommensgrenze. Mehr Infos hier.

Die Überprüfung der Anspruchsberechtigung erfolgt elektronisch. Insgesamt werden von dieser Maßnahme mehr als 220.000 Haushalte erfasst. Das sind rund 480.000 Steirerinnen und Steirer.

Knapp 94 Millionen Euro stellt der Bund für den Wohn- und Heizkostenzuschuss in der Steiermark zur Verfügung. In einer ersten Tranche erhielten rund 90.000 Menschen in 40.000 Haushalten, die Sozial- oder Wohnunterstützung beziehen, bereits 400 Euro aus diesem Topf. Ihnen wurde der Betrag automatisch überwiesen.

Für Personen ohne Online-Zugang stehen wie beim Heizkostenzuschuss des Landes die Gemeindeämter und Servicestellen der Städte zur Verfügung, die bei der Abwicklung des Antrages unterstützen. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 30. November. Die Auszahlung erfolgt in Tranchen. Bis Jahresende müssen alle Zuschüsse nach Vorgaben des Bundes ausbezahlt sein.

Soziallandesrätin Doris Kampus:

Immer mehr Steirerinnen und Steirer sind von steigenden Mieten und hohe Energiekosten betroffen. Deshalb ist es mir besonders wichtig, dass möglichst viele Menschen den Zuschuss von 400 Euro erhalten. Wir erreichen mit dieser steirischen Lösung mehr als jede dritte Steirerin und jeden dritten Steirer.

Folgende persönliche Voraussetzungen müssen vorliegen:

  • Volljährigkeit
  • Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt in der Steiermark seit 1. Jänner 2023
  • Für Haushalte darf ein Jahresnettoeinkommen des Jahres 2022 von EUR 30.734,00 40045,00 nicht überschritten werden.
    Zum Nettoeinkommen zählen für natürliche Personen:

    • Einkommen im Sinne des § 2 Abs. 2 EStG 1988 abzüglich der geschuldeten Einkommensteuer sowie der auf die Bezüge im Sinne des § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 entfallenden Steuer
    • Arbeitslosengeld
    • Notstandshilfe
    • Weiterbildungsgeld
    • Übergangsgeld nach Altersteilzeit
    • Übergangsgeld
    • Überbrückungshilfe
    • Pensionsvorschuss
    • Altersteilzeitgeld
    • Bildungsteilzeitgeld
    • Umschulungsgeld
    • Teilpension (erweiterte Altersteilzeit)
    • Gründungsbeihilfe
    • Beihilfe zu den Kursnebenkosten
    • Kombilohnbeihilfe
    • Fachkräftestipendium
    • allgemeine Familienbeihilfe
    • Kinderbetreuungsgeld

    Nicht antrags- bzw. förderungsfähig sind Bewohner:innen von stationären Pflegeeinrichtungen, vollstationären Behinderteneinrichtungen oder vollstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Gefängnisinsass:innen, Obdachlose, Personen in Gewaltschutzeinrichtungen sowie Bezieher:innen der Grundversorgung.

👉 Link zum Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023 – Antrag

Dem Antrag müssen KEINE Unterlagen (Meldebescheinigung, Einkommensnachweis, etc.) angefügt werden. Der Antrag wird automatisiert geprüft. Bei positiver Erledigung wird der Zuschuss an das angegebene Bankkonto überwiesen. Zusätzlich erfolgt eine schriftliche Information an den/die Antragsteller:in. Bei Anträgen, bei denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, erfolgt eine schriftliche Verständigung über die Ablehnung des Antrags.

Bei Fragen kann man sich an die Hotline 0800 800 262 des Landes Steiermark wenden.

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