Der Österreichische Kynologenverband (ÖKV) als Vertreter aller Hundehalter und seriösen Hundezüchter hat eine Evaluierung des Gebrauchshundesports abgeschlossen und Sofortmaßnahmen für Hundeführer, Trainer und Helfer sowie Hunde beschlossen:
- Für die Hundeführer ist eine Ausbildung in Form eines Seminars mit anschließender Prüfung inklusive Tierschutzthemen sowie die Vorlage eines Leumundszeugnisses vorgesehen.
- Gebrauchshundetrainer und -helfer müssen sich zertifizieren lassen und erhalten klare Vorgaben zur Hundearbeit. Bei Verstößen – darunter sind etwa aggressionsfördernde Übungen zu verstehen – wird ihnen die Lizenz entzogen.
- Hunde müssen zusätzlich vor Beginn der Gebrauchshundeausbildung einen Wesenstest absolvieren.
Gebrauchshundesport künftig nur mehr auf ÖKV- oder ÖHU-Hundeplätzen
Ziel der Maßnahmen sei es, die Qualität im Gebrauchshundesport weiter zu erhöhen. Darüber hinaus soll der Gebrauchshundesport künftig nur mehr auf ÖKV- oder ÖHU-Hundeplätzen möglich sein, um die Qualität in der Ausbildung zu gewährleisten.
Die Hundeführer erhalten über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehendes Wissen (Sachkundevortrag) über das Verhalten des Hundes und das Lernverhalten. Die Zugangstests gewährleisten, dass nur geeignete Hunde das Training absolvieren können. Und wir stellen eine ständige Fortbildung der Trainer sicher, da die Lizenz zeitlich beschränkt wird und dadurch eine ständige fundierte Weiterbildung erfolgt. Der ÖKV hat in der Vergangenheit international wichtige Pionierarbeit geleistet und will diesen Weg auch in Zukunft fortsetzen.
so ÖKV-Vorstand und Vorsitzender der FCI-Gebrauchshundekommission, Robert Markschläger.
Gebrauchshundesport soll alltagstaugliche Hunde sicherstellen
Der ÖKV betont, dass die Gebrauchshundeausbildung zu gehorsamen, wesensfesten Hunden führt, die eine höchstmögliche Alltagstauglichkeit sicherstellen:
Plötzlich aggressive oder sich gegenseitig anbellende Hunde werden von vielen Menschen subjektiv als Risiko und gefährlich wahrgenommen. Ein Hund, der die Internationale Gebrauchshundeprüfung (IGP) abgelegt hat, zeigt kein solches Verhalten. Er kann auf Befehl des Hundeführers sein Verhalten anpassen, seinen Beißtrieb unterdrücken und lebt sein Beuteverhalten ausschließlich am Trainingsplatz aus. Der Hund geht verlässlich bei Fuß und unterliegt der Kontrolle des Hundehalters.
so Markschläger. Der ÖKV lege dementsprechend in seinen Ausbildungsvereinen größten Wert auf die Aus- und Weiterbildung der Trainer, um eine hohe Qualität zu gewährleisten.
Beim Gebrauchshundesport werde festgestellt, ob ein Hund für den Einsatz in Stresssituationen geeignet ist. Er wird Trieben ausgesetzt und muss trotzdem Befehlen wie Aus, Sitz oder Laut gehorchen und sofort ab- oder loslassen. Tut er das, gilt er als wesensstark, selbstsicher und gehorsam. Ein Hund mit diesen Eigenschaften agiere auch in Stresssituationen souverän und selbstbewusst und neigt somit nicht zu Angst, die meist Auslöser für unerwartetes Verhalten ist. Ein Verbot wäre laut ÖKV kontraproduktiv. Zudem wären die Trainingsplätze von ÖKV und ÖHU die einzigen Möglichkeiten, dass sich ein Gebrauchshund kontrolliert verausgaben und mit ihm trainiert werden kann.
ÖKV lehnt jede Form der aggressionssteigernden Ausbildung ab
Sie wird in den Ausbildungsvereinen nicht durchgeführt. Zudem sind bei der Ausbildung die Vorgaben des Tierschutzgesetzes einzuhalten. Hunde werden auf unseren Plätzen niemals Leid, Schmerz, Qualen oder Angst ausgesetzt, unter Druck gesetzt oder mit Stöcken oder anderen Hiebwaffen geschlagen. Beim ÖKV steht der gesunde Hund an erster Stelle. Sie sind Begleiter und Partner des Menschen und erfüllen zahlreiche Aufgaben. Dazu müssen sie gesund, gut sozialisiert und mit entsprechend gutem Sozialverhalten sein. Diesem Ideal folgen unsere Mitglieder. Sie stehen für eine hochwertige Zucht, Ausbildung und Arbeit mit Hunden.
Der ÖKV kritisiert in seiner Aussendung auch das aktuell kursierende Video der Pfotenhilfe: Die schlechte Qualität des Videos werde genutzt, um eine tatsachenferne Interpretation des Materials vorzunehmen. Fakt seil, dass die Vorgaben des Tierschutzgesetzes eingehalten werde. Eine Bewertung durch Experten zeige zudem, dass die Befehle des Hundeführers vom Hund regelkonform ausgeführt werden, der Hund führig ist, es zu keinem Verlust der Kontrolle über den Hund und zu keinen Schlägen kommt.