Start Steiermark Hochwasser in der Steiermark: Die aktuelle Lage

Hochwasser in der Steiermark: Die aktuelle Lage

Lageinformation aus der Landeswarnzentrale Steiermark. Zivilschutzwarnung aufgehoben, Katastrophensperrgebiete festgelegt. In Südoststeiermark, Leibnitz, Deutschlandsberg ist weiter Vorsicht geboten

Landeswarnzentrale Hochwasser Update

Nach den verheerenden Unwettern laufen die Aufräumarbeiten in den betroffenen Gebieten der Steiermark auf Hochtouren. In den letzten 48 Stunden sind keine relevanten Niederschläge mehr gefallen. Die Hochwassersituation hat sich massiv entspannt. Alle Pegel der steirischen Flüsse weisen einen fallenden Verlauf auf.

Die Zivilschutzwarnung, die in Teilen der Steiermark ausgerufen wurde, wird daher aufgehoben, Vorsicht ist aber nach wie vor in den Gefährdungsbereichen geboten. Deshalb wurden von den Bezirkshauptmannschaften Südoststeiermark, Leibnitz und Deutschlandsberg auf Grund des Steiermärkischen Katastrophenschutzgesetzes auch sogenannte Katastrophensperrgebiete, die gekennzeichnet sind, festgelegt.

Festlegung von Katastrophensperrgebieten

  1. Zur Abwehr von Gefahren für die körperliche Sicherheit von Personen auf Grund von Hangrutschungen werden Katastrophensperrgebiete festgelegt.
  2. Die räumliche Abgrenzung der Sperrgebiete erfolgt durch Blockaden, Absperrbänder oder sonstige Kennzeichnungen, an denen bzw. in deren Nahebereich Hinweise auf die behördliche Sperrung angebracht sind.
  3. Die Wirkung für das jeweilige Sperrgebiet tritt mit dem behördlichen Anbringen des Hinweises auf die Sperrung ein und endet mit der Abnahme. Die Zeitpunkte der Anbringung und der Abnahme sind im Akt der Behörde festzuhalten.
Katastrophensperrgebiet Schild
Text auf Hinweistafeln: „Behördlich verordnetes Katastrophensperrgebiet“

Betretungs- und Aufenthaltsverbot

  1. Das Betreten der Sperrgebiete und der Aufenthalt in ihnen ist verboten. Die Nichtbefolgung dieses Verbots stellt eine Verwaltungsübertretung gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 Steiermärkisches Katastrophenschutzgesetz dar.
  2. Ausgenommen vom Verbot sind Organe der Behörden, Sachverständige, Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Angehörige der Organisationen des Katastrophenschutzes und Personen, die zur Gefahrenabwehr, Sicherung und Sanierung die Grundstücke betreten müssen.

Katastrophenfeststellungen:

Gesamter Bezirk Südoststeiermark

Gesamter Bezirk Leibnitz

Deutschlandsberg

  • Eibiswald
  • Wies
  • St. Peter im Sulmtal
  • Bad Schwanberg

(Stand, 8. August 2023, 12 Uhr 45)

Foto © Land Steiermark

1 Kommentar

  1. Wie wäre es wenn man unser Land nicht zubetoniere würde. In Graz und Umgebung wird wie wahnsinnig gebaut. Wenn unsere Politiker etwas mit Hausverstand denken würden dann würde sowas nicht passieren. Und wo sind unsere Grünen?????? Geldgier vernebelt wirklich das Hirn.

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