Am Donnerstag trifft der SK Sturm Graz im Rahmen der UEFA Europa League um 21 Uhr in der Merkur Arena auf den spanischen Tabellenführer Real Sociedad. Die Grazer Polizei ist für den Einsatz rund um das Stadion vorbereitet und rechnet mit Einschränkungen sowie Staubildungen im öffentlichen Verkehr.
Mit rund 14.000 erwarteten Besuchern wird der 3. Spieltag der UEL-Gruppenphase vor heimischem Publikum in der Grazer Merkur Arena ausverkauft sein. Erwartete Bewegungen der Fans werden sowohl den innerstädtischen Bereich als auch die Conrad-von-Hötzendorf-Straße sowie das Umfeld des Stadions in Graz-Liebenau betreffen. Vor allem in den späten Nachmittags- bzw. Abendstunden ist daher mit Verkehrsbeeinträchtigungen und Staus im öffentlichen Verkehr zu rechnen. Dabei wird aller Voraussicht nach auch die aktuelle Baustelle in der Münzgrabenstraße (zwischen der Moserhof- und der Steyrergasse) zu einer Verschärfung der Verkehrssituation führen.
Die Grazer Polizei ersucht alle Verkehrsteilnehmer, die erwarteten Einschränkungen in den Tagesablauf einzuplanen und die genannten Bereiche mit dem Kraftfahrzeug nach Möglichkeit zu meiden. Stadionbesuchern wird empfohlen, für die Anfahrt zum Stadion die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen.
Sicherheitsbereich beim Spiel Sturm Graz vs. Real Sociedad
Die Landespolizeidirektion Steiermark als örtliche Sicherheitsbehörde in Graz hat für den Bereich rund um die Merkur-Arena einen sogenannten Sicherheitsbereich (§ 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz) erlassen.
Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Straßenzüge: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 – Evangelimanngasse – über Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Krzg. Weinholdstraße) – Weinholdstraße bis Nr. 31 – Dr. Lister-Gasse bis zur Krzg. Lortzinggasse – Lortzinggasse bis Krzg. Paul-Ernst-Gasse – Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 – Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198 – Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) – Richtung Nordwesten bis Krzg. Lisztgasse – Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – Richtung Westen bis Kasernstraße – Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse – schräg über Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 – Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.
Aus diesem Sicherheitsbereich können Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Personen wegweisen, die gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung begehen bzw. begangen haben. Gleichzeitig ist ihnen das Betreten des Sicherheitsbereiches verboten. Personen, die trotz eines Betretungsverbotes den Sicherheitsbereich bei dieser Sportgroßveranstaltung betreten, begehen eine Verwaltungsübertretung und können mit einer Geldstrafe bis zu 500 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen, bestraft werden. Verharren die Personen trotz erfolgter Abmahnung weiter in der Fortsetzung ihrer strafbaren Handlung, können sie festgenommen werden.