Innenminister Gerhard Karner und Verteidigungsministerin Klaudia Tanner informierte am 20. Oktober in einer Pressekonferenz über die Sicherheitslage in Österreich: Die Terrorwarnung wird auf die zweithöchste Stufe angehoben. Diese Stufe bedeute eine „konkrete Gefährdungslage und eine gestiegene Anschlagsgefahr“.
Daher würden auch in Österreich die Sicherheitsmaßnahmen verändert und die Sicherheitsvorkehrungen bei jüdischen und israelischen Einrichtungen verstärkt werden. Auch das Bundesheer unterstütze die Polizei beim Objektschutz. Das Innenministerium stehe in engem Kontakt mit der jüdischen Gemeinde. Um Sorgen und Ängste zu mindern, werde die Polizeipräsenz erhöht, sagte Innenminister Karner.
Laut Bundesheersprecher Bauer wird die Anzahl der Soldaten im Assistenzeinsatz zur Botschaftsbewachung in Wien von 100 auf 190 erhöht. Zusätzlich wird eine gemeinsame Stabsstelle aller drei Nachrichtendienste eingerichtet.
Landeshauptmann Christopher Drexler und Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang:
Wir haben einen barbarischen Angriff der radikalislamistischen Terrororganisation Hamas auf das israelische Volk erleben müssen. Seither erreichen uns laufend neue Schreckensnachrichten und Bilder unfassbarer Gewalt. Darunter auch Terroranschläge in Europa. In dieser Situation der weltweit spürbaren Spannungen ist es wichtig, besonnen vorzugehen. Wir sehen es daher als wichtigen und richtigen Schritt, präventiv die Sicherheitsmaßnahmen und die Polizeipräsenz in ganz Österreich wie auch in der Steiermark zu erhöhen.
Die Landesspitze steht laufend mit den steirischen Sicherheitsbehörden in Kontakt. Donnerstag Vormittag werden Landeshauptmann Christopher Drexler und Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang Vertreter der steirischen Sicherheitsbehörden zu einem Abstimmungstermin treffen.
Erhöhung der Terrorwarnstufe: Wie soll ich mich verhalten?
Es gibt in Österreich keine konkreten Anschlagspläne, es gilt europaweit eine generelle, hohe (latente) Warnstufe. Das bedeutet, dass in Österreich das tägliche Leben – öffentlich und privat – wie gehabt weitergehen kann und soll.
Es sind seitens der Bevölkerung keine gesonderten oder speziellen Maßnahmen oder Verhaltensweisen notwendig. Nur so kann man als Gesellschaft der Intention des Terrors entgegenwirken, wie der Diskontinuitäten und Störungen des öffentlichen Lebens oder Plänen bzw. Taten im Sinne psychologischer Gewalt gegenüber der Gesellschaft.
Das Ziel des Terrors ist, die Bevölkerung zu verunsichern sowie das gesellschaftliche und öffentliche (und private) Leben möglichst tiefgehend negativ zu beeinflussen und zu stören. Terroristen wollen mit psychologischer Gewalt Verhaltensänderungen in der Bevölkerung auslösen (z.B. mehr zu Hause bleiben, bestimmte Örtlichkeiten nicht mehr aufsuchen, nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teilnehmen etc.).
Jeder Staat muss dieser Intention des Terrors standhaft entgegentreten. Das betrifft auch die Zivilbevölkerung als zentralen Körper, der jeden Staat ausmacht. Sollte es künftig eine tatsächliche, konkrete Gefahr für die Bevölkerung an bestimmten Orten geben und sollten dadurch bestimmte Verhaltensweisen der Bevölkerung notwendig werden, kommuniziert das die Polizei öffentlichkeitswirksam auf allen Kanälen. Dies ist derzeit jedoch nicht der Fall.
Wer eine verdächtige Wahrnehmungen macht, meldet das wie bei allen anderen Straftaten dem Polizeinotruf 133.