Das regelmäßige Service vom Auto in einer Kfz Werkstatt steigert die Lebensdauer eines Autos und trägt zum Werterhalt bei. Zwar ist die regelmäßige Wartung eines Kraftfahrzeugs nicht gesetzlich vorgeschrieben, hilft jedoch mitunter teure Reparaturen zu verhindern und sichert zudem Ansprüche gegenüber dem Hersteller während der Garantiezeit.
Aktuelles: Derzeit erreichen Autofahrerclubs viele Anfragen, wie mit der Wahrnehmung von Pickerl-Prüffristen umzugehen ist. Mehr dazu am Ende des Artikels.
Großes und kleines Service
In punkto Fahrzeugservice wird oft von einem kleinen und großen Service in Österreich gesprochen. Das kleine Service wird üblicherweise in kürzeren Abständen beim Auto durchgeführt und umfasst weniger Punkte, als das große Service. Feste Regeln darüber, was im jeweiligen Fall durchgeführt wird, gibt es jedoch nicht. Dies unterscheidet sich von Hersteller zu Hersteller.
Das große Service ist jedoch in jedem Fall umfangreich und zeitaufwändiger. So wird zum Beispiel beim kleinen Service in der Autowerkstatt meist ein Ölwechsel inklusive Filterwechsel durchgeführt. Beim großen Autoservice überprüft die Werkstatt auch Motor und Getriebe, Achsantrieb, die Fahrzeugelektronik und sicherheitsrelevante Bauteile. Die Service Intervalle für die jeweiligen Überprüfungen des Fahrzeugs werden von den Fahrzeugherstellern vorgegeben. Sie beziehen sich auf:
- Gefahrene Kilometer
- Alter des Fahrzeugs
Eine bestimmte Fahrzeuginspektion ist so beispielsweise nach einer Laufleistung von zwanzigtausend Kilometern oder nach einem Jahr fällig, je nachdem, welcher Fall eher eintritt. Die Service Intervalle sollten in jedem Fall eingehalten werden, solange sich das Auto in der Garantiezeit befindet.
Service beim Auto selber machen
Neben der regelmäßigen Überprüfung des Fahrzeugs in der Autowerkstatt, gibt es auch zahlreiche Punkte, die der Fahrzeugbesitzer von Zeit zu Zeit selbst überprüfen kann. Die Scheibenwaschanlage kann von jedem Autofahrer selbst aufgefüllt werden, das spart Geld in der Werkstatt. Ein gelegentliches Öffnen der Motorhaube und ein Blick in den Motorraum können helfen, Probleme beim Auto zu erkennen, bevor größerer Schaden eintritt. Beschädigte Teile oder etwaiger Flüssigkeitsaustritt fallen hier auch dem Laien auf. Auch der Ölstand kann regelmäßig selbst überprüft werden. Ein regelmäßiger Service kann jedoch auch für ältere Fahrzeuge sinnvoll sein und hilft, den Wert des Autos zu erhalten und die Verkehrssicherheit sicherzustellen. Inspektionstermine lassen sich planen, ein unerwarteter Werkstattaufenthalt wegen eines Defekts ist hingegen ärgerlich und teuer.
Service auch in freien Werkstätten möglich
Die Fahrzeugservice muss mitunter nicht zwingend in einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden, auch freie Kfz Werkstätten können das Fahrzeug überprüfen und instand setzen. Wird das PKW Service nicht in einer Vertragswerkstatt, sondern in einer freien Werkstatt durchgeführt, so ist es jedoch wichtig, dass das Service nach Herstellervorgaben durchgeführt wird. Bei hochwertigen Autos ist die regelmäßige und im Checkheft belegte Service in einer Kfz Vertragswerkstatt jedoch mitunter ein Punkt, auf den potentielle Käufer achten, sollte der PKW einmal als Gebrauchtwagen veräußert werden.
Pickerl Überprüfung: Mobilitätsclubs regen an, von Strafen wegen Überziehung von §57a-Fristen abzusehen
Für private Pkw und Motorräder darf die Überprüfung bis zu vier Monate nach dem Ende des ‚Lochungsmonates‘ überzogen werden. Wer das allerdings schon ausgereizt hat, könnte jetzt Probleme bekommen, weil viele Prüfstellen geschlossen sind oder keine Termine vergeben können.
erklärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Damit diese Zulassungsbesitzer weder gezwungen werden, einen vermeidbaren Weg außer Haus zu einer Prüfstelle vorzunehmen noch sich der Gefahr einer Bestrafung aussetzen müssen, weil sie mit abgelaufenem Pickerl unterwegs sind, haben sich die Mobilitätsclubs ÖAMTC und ARBÖ gemeinsam an die für Verkehrsangelegenheiten zuständige Ministerin, den Gesundheitsminister und den Innenminister gewandt. Ziel des Vorstoßes ist eine zusätzliche Toleranzfrist von zumindest drei Monaten. Aktuell: Forderung der Automobilklubs wird umgesetzt: Kfz-Besitzer haben für die Pickerlüberprüfung bis 31. Mai Zeit.