Es war nur eine Frage der Zeit, bis der Grazer Schloßberg von Radfahrern mit zumeist E-Bikes erklommen wird. Ohne elektrische Unterstützung stellt sich bei den meisten die Frage gar nicht, mit dem Rad auf den Schloßberg zu fahren.
Bereits beim Abdrücken des Auslösers für das Titelfoto Anfang November 2020, stellte sich uns die Frage. Ja dürfen die das? Das war tatsächlich das erste Mal, wo wir Radfahrer am Schloßberg sahen. Wir wissen: Autos dürfen zwar mit einer Außnahmegenehmigung die Schranke unten passieren, aber wie sieht das für das Fahrrad aus? Könnte hier nicht die Verkehrssicherheit der Schloßbergbesucher gefährdet sein? Die Straße auf den Schloßberg ist recht steil. Wann würden die ersten (E-Bike) Fahrer diese hinunter rasen und vielleicht keinen Platz mehr zum Ausweichen haben, wenn viele am Schloßberg unterwegs sind? Oder wann kommen die ersten auf die Idee auch die schmalen Wege befahren zu müssen?
Wie es aussieht, kocht das Thema immer mehr hoch. Dieses Wochenende brachten gleich die Kleine Zeitung „Im Lockdown – Schloßberg: Ärger über Radfahrer, Stadt installiert neue Sperren“ und der Grazer „Wirbel: Der Schlossberg wird zur Biker-Strecke“.
Vermutlich wissen es viele nicht (es fehlt unserer Meinung nach eindeutig ein Hinweisschild bei der Auffahrt), aber das Fahrradfahren am Schloßberg ist verboten.
Aktualisierung: Wir fragten beim Straßenamt zum Thema Hinweisschild nach und bekamen diese Antwort von Barbara Ender, Leiterin vom Grazer Verkehrsreferat:
Durch die Fahrverbote mit dem Zusatztext „Ausgenommen Ladetätigkeiten Montag bis Samstag von 07.00-11.00 Uhr sowie Zufahrten zu Privatparkplätzen, für Ladetätigkeiten der Gastronomie- und Veranstaltungsstätten für die Dauer der Veranstaltung sowie für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten“ für die Weldenstraße und die Straße „Am Fuße des Schloßberges“ sind die gesetzlichen Vorgaben klar definiert, ein Einschreiten der Exekutive ist bei einer widerrechtlichen Befahrung außerhalb dieser Ausnahmen (die Ladetätigkeit könnte ja auch mit einem Lastenfahrrad durchgeführt werden) jederzeit möglich, allerdings bei Radfahrern bekanntlich etwas schwieriger als beim Kfz-Verkehr mit Kennzeichen.
Ein Fahrverbot hat auch für Radfahrer Gültigkeit, insofern würde eine zusätzliche Beschilderung nur den Schilderwald vergrößern und wird von Seiten der Behörde als nicht erforderlich erachtet.
Warum ist das Radfahren am Schloßberg verboten?
- Der Schlossberg gilt als Parkanlage.
- Die Ordnungswache ist für die Überwachung zuständig, weil die Straßenverkehrsordnung am Schloßberg nicht gilt.
Nachsatz: Am Ende unseres Ausflugs auf den Schloßberg, saust noch ein sportlicher Mountainbikefahrer bzw. Downhiller die Straße zum Uhrturm hinab, nimmt voll die dortige Pflastersteinkante und oh Wunder: Pfffff. Den Reifen hat es erwischt …