Start Mobilität Kindersicherung-Vorschriften bei Autofahrten im Ausland

Kindersicherung-Vorschriften bei Autofahrten im Ausland

Kindersicherung Auto

Wer mit seinem Kind eine Reise mit dem Auto ins Ausland unternimmt, sollte über wichtige Vorschriften des jeweiligen Reiselandes zur Kindersicherung im Auto informiert sein, um keine Strafen zu riskieren. Wir geben einen Überblick der Bestimmungen von den wichtigsten Auto-Reisezielen der Österreicher.

Während in Österreich im Zuge der Novelle des österreichischen Kraftfahrgesetzes die Bestimmungen zur Kindersicherung im Auto geändert wurden (für Kinder ab einer Größe von 135 cm ist die Sicherung mit dem serienmäßigen Dreipunktgurt ausreichend), sind die Regeln im europäischen Ausland etwas anders.

Welche Vorschriften zur Kindersicherung gelten bei Autofahrten in der EU?

Tipp: Wer mit einem Mietwagen im Ausland unterwegs ist, sollte vorab mit dem Autovermieter klären, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß ausgestattet ist. „Die Verantwortung für die richtige Ausstattung des Fahrzeuges trägt zwar der Vermieter, die Diskussion mit der Exekutive bleibt aber dem Touristen“, so die ÖAMTC-Juristin ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

Italien

  • Kinder unter neun Kilo müssen in Italien in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert werden.
  • Kinder zwischen neun und 36 kg und kleiner als 150 cm benötigen einen Gewicht und Größe entsprechenden Kindersitz.
  • Ab 1. Juli 2019 müssen Kindersitze in Italien mit einem Alarm ausgestattet sein, der ein Vergessen von Kindern im Fahrzeug verhindern soll. Die Pflicht gilt nur für in Italien zugelassene Fahrzeuge.

Slowenien

  • Kinder unter 150 cm benötigen einen dem Gewicht und der Größe entsprechenden Kindersitz.
  • Ein Verstoß gegen die Bestimmungen kostet 120 Euro.

Kroatien

  • Kinder bis 150 cm benötigen einen entsprechenden Kindersitz.
  • Größere Kinder sind mit dem Sicherheitsgurt und einer Sitzerhöhung zu sichern.
  • Kinder unter zwölf Jahren dürfen nicht auf dem Motorrad befördert werden.

Deutschland

  • Kinder unter zwölf Jahren und kleiner als 150 cm müssen in geeigneten Rückhalteeinrichtungen transportiert werden.
  • Für Kinder ab drei Jahren genügt ausnahmsweise der „normale“ Gurt, sofern die Sicherung eines dritten Kindes auf der Rückbank durch ein Kinderrückhaltesystem wegen der Sicherung anderer Kinder nicht möglich ist.

Ungarn

  • Kinder unter 150 cm müssen mit einem Kinderrückhaltesystem transportiert werden.
  • Fährt ein Kind mit mindestens 135 cm auf der Rückbank mit, genügt der Sicherheitsgurt.

Tschechien

  • Kinder unter 36 kg und unter 150 cm benötigen einen dem Gewicht und der Größe entsprechenden Kindersitz.

Schweiz

  • In der Schweiz müssen Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren oder einer Größe von 150 cm in einem entsprechenden Kindersitz befördert werden.

Frankreich

Quelle: ÖAMTC