Raserei auf der Straße gefährdet das Leben anderer Verkehrsteilnehmer:innen. Erst im September wurde in Wien eine Frau durch einen Raser getötet. Was in Italien, der Schweiz oder Dänemark bereits umgesetzt ist, wird der Exekutive künftig auch in Österreich möglich sein: Das Fahrzeug von Extremrasern zu beschlagnahmen.
- Bei Überschreitung des Tempolimits um 80 km/h oder mehr im Ortsgebiet und 90 km/h und mehr im Freiland, wird künftig eine Beschlagnahme des Fahrzeugs möglich.
- Bei Tätern, die zum wiederholten Male viel zu schnell gefahren sind, kann ab einer Überschreitung von 60 beziehungsweise 70 km/h das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Zum Vergleich ist in der Schweiz ist die Beschlagnahme bereits ab einer Überschreitung von 40 km/h im Ortsgebiet möglich.
Für Raserinnen und Raser darf es kein Pardon geben. Wer Menschenleben durch extreme Raserei rücksichtslos und leichtfertig in Gefahr bringt, dem soll das Auto auch abgenommen werden.
so der Salzburger ÖVP-Landesrat Stefan Schnöll. Die Mobilitätsorganisation VCÖ sieht darin einen Schritt, um die Verkehrsteilnehmer:innen vor Extremrasern besser zu schützen, äußert aber auch Kritik:
80 km/h zu schnell bedeutet Autobahn-Tempo von 130 km/h im Ortsgebiet. Diese Grenze ist deutlich zu hoch, auch 100 km/h im Ortsgebiet sind aus Sicht des VCÖ derart unverantwortlich, dass eine Beschlagnahme des Fahrzeugs möglich sein sollte.
verdeutlicht VCÖ-Experte Schwendinger. Der VCÖ fordert zudem, dass ein Teil der Einnahmen aus der Versteigerung beschlagnahmter Fahrzeuge für Gemeinden zur Finanzierung von Discobussen und Anrufsammeltaxis zweckgewidmet werden.
ARBÖ: Fahrzeug-Beschlagnahmung kann zu unverhältnismäßiger Bestrafung führen
Unbelehrbare Raserinnen und Raser haben auf der Straße nichts verloren. Ob die Beschlagnahmung des Fahrzeugs aber die richtige Maßnahme ist, bleibt abzuwarten. Wir sehen praktische Probleme bei diesem Vorhaben.
so Gerald Kumnig, ARBÖ-Generalsekretär, in einer ersten Stellungnahme nach der Präsentation. Die angekündigte Novelle könne zu einer unverhältnismäßigen Bestrafung der Kraftfahrer:innen führen: „Die Beschlagnahmung ist als Strafe zu werten. Daher zahlt jemand, dessen 1.000-Euro-Fahrzeug beschlagnahmt wird eigentlich viel weniger Strafe als jemand der sein 100.000 Euro-Auto abgeben muss.“
Zusätzlich zum Problem mit unterschiedlichen Strafhöhen sieht der ARBÖ auch Herausforderungen bei Leasing– oder Leihfahrzeugen.