Ab 1. Jänner 2021 wird die Regelung für das Zonenparken von E- Autos geändert. Bisher waren diese generell von der Parkgebühr befreit. Inzwischen gilt dies nur noch für 2 Jahre und nur noch für vollelektrische bzw. mit Wasserstoff-Brennstoffzellen betriebene Fahrzeuge. Damit verlieren mit Jahreswechsel 2889 Befreiungsbescheinigungen für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge und E-Fahrzeuge ihre Gültigkeit.
4742 Befreiungsbescheinigungen für Elektrofahrzeuge
Per 30.11.2020 hat das Straßenamt 4742 Befreiungsbescheinigungen für Elektrofahrzeuge ausgestellt. Täglich parken an die 200 E-Fahrzeuge in den bewirtschafteten Parkzonen. Mehr als die Hälfte der Fahrzeuge stammen aus dem Grazer Umland, die ansonsten keine Parkberechtigung in den Zonen hätten.
Seitens des Parkgebührenreferats wurden die ZulassungsbesitzerInnen bereits im Sommer 2019 schriftlich auf den Umstand der auslaufenden Gebührenbefreiung hingewiesen. Diese Regelung fußt auf einem Gemeinderatsbeschluss vom Dezember 2018 und eine entsprechende Änderung der Grazer Parkgebührenverordnung.
Die Befreiung von der Parkgebühr
- wird seit 1. Jänner 2019 nur noch für Fahrzeuge, die ausschließlich elektrisch angetrieben werden und Fahrzeuge mit Wasserstoff –Brennstoffzellenantrieb einmalig je Fahrzeug für die Dauer von 2 Jahren ab dem Tag der erstmaligen Antragstellung für das Fahrzeug erteilt.
- Für vor dem 31. Dezember 2018 gestellte Anträge sowie zu diesem Zeitpunkt bereits aufrechte Befreiungen wurde in der Verordnung festgelegt, dass die von der Stadt Graz ausgegebenen Plaketten gemäß dem Muster nach der Anlage IV mit Ablauf des 31. Dezember 2020 ihre Gültigkeit verlieren.
Die Gebührenbefreiung soll Anreiz sein, im Sinne einer Gleichbehandlung allerdings nur befristet. Bei allen Vorteilen, die E- oder Wasserstoff-Antriebe mit sich bringen: diese Fahrzeuge brauchen nicht weniger Platz. Flächen im Straßenraum der Stadt sind knapp und ihre Bewirtschaftung hängt nicht mit der Antriebsart zusammen.
so Gottfried Pobatschnig, Leiter des Parkgebührenreferats im Straßenamt.