Es gibt nicht die eine, ideale Reiseversicherung. Je nach individuellem Bedürfnis ist die Absicherung unterschiedlicher Risiken relevant. Der erste Schritt bei der Entscheidung für oder gegen eine Reiseversicherung ist, den Bedarf zu klären und eine Bestandsaufnahme zu machen, welche Risiken bereits über eine andere Versicherung ausreichend abgedeckt sind. Das kann in Form einer privaten Unfall- oder Krankenversicherung, einer Kreditkarte oder durch Mitgliedschaften bei Clubs und Vereinen sein.
so VKI-Versicherungsexpertin Gabi Kreindl.
- Wichtig ist es dabei immer, jene Risiken abgesichert zu haben, die ins Geld gehen können oder womöglich sogar existenzbedrohend sind.
- Bei Reisen ins Ausland sollte vor allem darauf geachtet werden, dass medizinische Leistungen umfasst sind und ob – besonders bei teuren Reisen – eine Stornoversicherung greift.
Link zum Thema: Für wen lohnen sich Jahresreiseversicherungen?
Reisestornoversicherung
- Eine Reisestornoversicherung übernimmt jene Kosten, die der Reiseveranstalter verrechnet, wenn eine bereits gebuchte Reise wegen bestimmten und klar festgelegten Gründen nicht angetreten werden kann. Die Gründe sind in den Vertragsbedingungen festgelegt (z. B. Krankheit, Todesfall in der Familie).
- Die Stornokosten werden entweder zur Gänze oder mit vereinbartem Selbstbehalt übernommen.
Empfehlenswert ist laut Kreindl eine Stornoversicherung bei teuren Reisen für mehrere Personen, die lange im Voraus gebucht werden.
Auslandsreisekrankenversicherung
- Diese übernimmt die Behandlungskosten bei akuter Erkrankung oder nach einem Unfall im Ausland. Bezahlt wird bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (z. B. Behandlungen und Heilmittel, Kosten für den Transport ins Spital).
- Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist bei Reisen in jene Länder empfehlenswert, in denen die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) nicht gilt, und bei Reisen an Orte, wo die ärztliche Versorgung mit besonders hohen Kosten verbunden ist.
- Auch eine private Krankenversicherung kann Leistungen für das Ausland vorsehen.
Reiseunfallversicherung
- Bei dieser Form der Reiseversicherung werden nach einem Unfall die Kosten für Bergung, Suche und Rückholung übernommen.
- Eine Reiseunfallversicherung leistet auch bei Unfalltod oder Dauerinvalidität.
Wer bereits eine private Unfallversicherung hat, braucht laut der Versicherungsexpertin in der Regel keine extra Reiseunfallversicherung. Private Unfallversicherungen gelten meist weltweit. Man sollte hier aber jedenfalls auf Fristen und Definition von Ausschlussgründen achten.
Reisehaftpflichtversicherung
- Diese übernimmt gerechtfertigte Schadenersatzansprüche an Versicherte und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab.
- Eine Reisehaftpflichtversicherung gilt nur für die versicherte Reise.
Besser ist es, generell eine private Haftpflichtversicherung zu haben, die idealerweise weltweite Gültigkeit hat. In Österreich ist diese üblicherweise an die Haushaltsversicherung gekoppelt. Sie kann aber auch extra abgeschlossen werden.
empfiehlt Kreindl.
Reisegepäckversicherung
- Die Reisegepäckversicherung übernimmt die Kosten bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Gepäcks. Es können auch Leistungen für Verspätungen beinhaltet sein.
- Nicht versichert sind u. a. Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Dokumente, Kunstgegenstände sowie Gegenstände, die zur Ausübung des Berufs mitgeführt werden.
- Für elektronische Geräte wie Handy und Laptop gibt es oft individuelle Höchstgrenzen.
- Keinen Ersatz gibt es für Gepäck, welches vergessen oder mangelhaft beaufsichtigt wurde.
Die Sinnhaftigkeit dieser Versicherung ist zu hinterfragen, denn es gibt eine lange Reihe von Einschränkungen und Ausschlüssen“, erläutert Kreindl.
Kreditkartenpakete
Bei Kreditkartenpaketen gibt es einige Punkte, die beachtet werden sollten, damit kein böses Erwachen droht:
- Meist ist es nur die Person versichert, auf deren Namen die Karte läuft.
- Der Versicherungsschutz ist häufig an Bedingungen geknüpft (beispielsweise Bezahlen der Reise mit der Karte oder Nutzung der Kreditkarte innerhalb eines bestimmten Zeitraums).
- Die Deckungssummen können zu gering sein und bei einzelnen Leistungen können Selbstbehalte fällig werden.