Die von der Bundesregierung erlassene und seit 3. November geltende COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung erlaubt es nicht, den Schlosspark Eggenberg für Besucherinnen und Besucher offen zu halten. Dazu wurde auf Nachfrage von Bundesseite erklärt, dass der Schlosspark als „Freizeiteinrichtung“ im Sinne der aktuellen Verordnung zu definieren und das Betreten daher untersagt ist.
Kulturlandesrat Christopher Drexler war als Eigentümervertreter des Universalmuseums Joanneum, zu dessen Standorten das Schloss sowie der Schlosspark Eggenberg gehören, von Beginn an bestrebt, die Öffnung des Schlossparks zu ermöglichen. In Gesprächen mit Vertretern der Bundesregierung konnte er nun erreichen, dass der neuen ab 17. November 2020 geltenden Verordnung (COVID-19-Notmaßnahmenverordnung) Erläuterungen beigefügt wurden, die die Öffnung des Schlossparks Eggenberg explizit ermöglichen. Der Park ist nun aus der Definition als „Freizeiteinrichtung“ ausgenommen.
Kulturlandesrat Christopher Drexler:
Wir tragen die notwendigen Maßnahmen der Bundesregierung selbstverständlich auch im Bereich der Schließung der Museen und Ausstellungen des Universalmuseums Joanneum vollumfänglich mit. Dass die derzeit geltende gesetzliche Regelung allerdings nicht erlaubt, den Schlosspark Eggenberg zu öffnen, ist für mich – wie auch für viele Bürgerinnen und Bürger – nicht nachvollziehbar. Gerade in einer Zeit der vielen Einschränkungen sollten die raren Grünflächen innerhalb einer Stadt zugänglich bleiben. Ich danke daher der Bundesregierung für das Problembewusstsein und die Klarstellung rund um die neue Verordnung. Der Schlosspark Eggenberg und der dazugehörige Spielplatz werden ab dem 17. November wieder wie gewohnt geöffnet sein.
Die Öffnung erfolgt zu den üblichen Zeiten (täglich, 8-17 Uhr) und Modalitäten.