Sommerliche Temperaturen seit dem Osterwochenende. Viele möchten raus ins Freie. Aber was ist jetzt draußen erlaubt und was nicht? Die Rechtslage ist eindeutig, was den Aufenthalt an öffentlichen Orten im Freien betrifft:
- Man darf sich im Freien alleine oder mit Menschen, mit denen man zusammenwohnt, bzw. mit Haustieren aufhalten. Es gibt keine zeitlichen Beschränkungen.
- Zu allen anderen muss man mindestens einen Meter Abstand halten.
- Bewegung draußen ist ratsam und gesund. Aber Vorsicht, keinen riskanten Sport! Da durch einen Unfall ansonsten ein Spitalsbett belegt werden könnte.
Die Arbeiterkammer appelliert in einer Aussendung an Minister Nehammer, die Verordnung nicht strenger zu vollziehen, als sie erlassen wurde.
Es gibt somit keine Beschränkung auf bestimmte Tätigkeiten („spazieren gehen“, „den Hund spazieren führen“). Es darf selbstverständlich zwischen Mitgliedern desselben Haushalts mit entsprechendem Abstand zu anderen Personen Ball oder Sonstiges gespielt werden. Wanderungen, Rad fahren, Picknicken – alles ohne zeitliche Beschränkung erlaubt. Aufenthalt und Bewegung im Freien sind ratsam und sinnvoll. Gerade bei diesem schönen Wetter und wichtig für Gesundheit und Psyche.
Park- und Grünanlagen sind offen
Diese sind zum vereinzelten Spazierengehen geöffnet, die Stadt Graz ruft aber dazu auf Hotspots wie die Murpromenade, Augarten, Stadtpark, Hilmteich, Thalersee zu meiden. Die Polizei und Ordnungswache kontrollieren die Einhaltung der Maßnahmen.
Quelle: Arbeiterkammer