Drohnen kommen immer häufiger und in einem immer breiter werdenden Einsatzgebiet zur Anwendung. Aus diesem Grund hat sich das KFV im Zuge von Drohnen-Crashtests angesehen, wie hoch die Unfall- und Verletzungsgefahr für Menschen im Umgang bzw. beim Zusammenstoß mit verschiedenen Drohnen ist.
Mittels ballistischer Simulanzmedien wurde dabei geprüft, inwieweit bei einem Frontalcrash einer Drohne mit einer Person Verletzungen zu verzeichnen sind. Dabei kamen Drohnen der unterschiedlichsten Größen (70g bis 2kg) und Preisklassen zum Einsatz.
Bereits die kleinsten Drohnen können beim Aufprall Schaden anrichten
Die Tests zeigen, dass Gesicht, Hände, Finger und Hals besonders verletzungsgefährdet sind. Zudem wurde festgestellt, dass die Größe der Drohne mit der Verletzungsschwere korreliert. So drangen etwa die Propellerblätter einer Drohne mit 1,7kg und Karbonpropellern bis in die Lunge ein. Diese würden laut Armin Kaltenegger vom KFV bei einem entsprechenden Unfall zu schweren bis hin zu tödlichen Verletzungen führen.
Selbst in Tests mit kleineren Drohnen haben die Propeller sowie die scharfen Kanten des Gestells im Rahmen der KFV-Tests Verletzungen an den Simulanzmedien verursacht.
Eine weitere Gefahr besteht in der Elektronik der Drohne. Beim Aufprall können elektronische Komponenten beschädigt werden, was zu Kurzschlüssen führen kann, die in Folge auch den Akku beschädigen können. Sowohl mechanische Beschädigungen als auch Kurzschlüsse am Akku können zu einem Akkubrand führen.
Zudem zeigte sich anhand der Tests, dass der sichere Betrieb primär von den Fähigkeiten und dem Verhalten der Drohnenpiloten abhängig ist. Durch gute Kenntnisse und Erfahrung im Umgang mit Drohnen kann die Drohne wesentlich besser gesteuert und damit auch die Unfallgefahr deutlich reduziert werden. Hier wurden laut Kaltenegger mit der EU-Drohnenverordnung, die seit Ende 2020 in Kraft ist, wichtige Regelungen geschaffen, welche klare und gute Rahmenbedingungen für den verantwortungsvollen Umgang mit Drohnen schaffen.
EU-Verordnung soll Sicherheit, Privatsphäre und Umgang mit Datenschutz gewährleisten
Die EU-Verordnung (EU) 2019/947 ist am 31.12.2020 in Kraft getreten. Die seither geltenden Regeln sollen garantieren, dass Drohnen-Hersteller und Drohnenpiloten EU-weit einheitlich insbesondere Sicherheit, Privatsphäre und den Umgang mit dem Datenschutz gewährleisten. Drohnen werden seither abhängig von Gewicht und Einsatzbereich in drei Kategorien unterteilt: „Offen“, „Spezifisch“ und „Zertifiziert“.
Für den Großteil der Nutzer ist die Kategorie „Offen“ relevant. Sie umfasst Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 25 kg. Eine der wesentlichen Neuerungen für Drohnenlenkende in Österreich ist, dass in der Kategorie „Offen“ die bisherige Genehmigungspflicht durch eine reine – kostengünstigere – Registrierung ersetzt wurde.