Start Freizeit & Lifestyle Drohne fliegen: Die wichtigsten Neuerungen durch die EU-Drohnenverordnung

Drohne fliegen: Die wichtigsten Neuerungen durch die EU-Drohnenverordnung

Für Hobby-Piloten ist das legale Betreiben einer Drohne durch die europaweit gültigen Regeln und die günstige Online-Registrierung einfacher geworden. Auch professionelle Anwender haben mit der neuen EU-Drohnenverordnung mehr Möglichkeiten.

Drohne fliegen

Seit Dezember 2020 gilt in Österreich das neue EU-weite Drohnenregulativ, das wichtige Neuerungen wie die Online-Registrierung, den Drohnenführerschein und neue Kategorien zur Unterteilung der Fluggeräte mit sich brachte.

Jeder, der sich überlegt eine Drohne zu kaufen, sollte genau wissen, was er wo wie darf. Vor der neuen EU-Drohnenverordnung musste man noch rund 330 Euro für eine Registrierung seiner Drohne an die Austro Control zahlen. Wie ich aus vielen Gesprächen erfahren habe, hat das viele private Drohnenflieger abgeschreckt, obwohl diese es eigentlich tun hätten müssen. Mit der niedrigen Gebühr von 30 Euro seit 1. Jänner 2021 sollte das nun kein Grund mehr sein.

Moderne Drohnen nehmen einem zwar durch eingebaute Sensoren viel ab. Im Prinzip braucht man nur starten, steuert die Drohne per Fernsteuerung rauf und runter, die Bordelektronik verhindert (meistens) eine Kollision mit Hindernissen. Aber doch gehört mehr dazu: Grundlagen, Mitdenken und vorausschauend Fliegen. Zumindest ersteres vermittelt der (leichte) Drohnenführerschein als Kompetenznachweis für Fernpiloten zum Flug einer Drohne. Erst im letzten Winter habe ich jemanden unmittelbar beim Schloss Sankt Martin gesehen, der seine Drohne auspackte und starten wollte. Ich habe zu ihm gemeint: „Mutig“ und daraufhin versucht in einem Gespräch über Flugkontrollzone (wegen dem nahen Flughafen Graz), Abstand zu Gebäuden und klarer weise Menschen vor Ort, Aufklärung zu machen. Ob er dann tatsächlich gestartet ist, habe ich dann nicht mehr gesehen.

so Christian Glösl, Drohnenpilot und Chefredakteur von Inside Graz.

ÖAMTC-Drohnenexperte Benjamin Hetzendorfer über das große Interesse an Drohnen und zahlreicher Anfragen wie was es nun zu beachten gäbe, damit man legal und sicher mit einer Drohne in der Luft unterwegs ist:

Gerade jetzt bei frühlingshaftem Wetter und wenige Wochen vor Ostern kontaktieren uns viele Eltern, die ihren Kindern eine Drohne schenken wollen. Sie fragen, ob eine bestimmte Drohne als Spielzeugdrohne gilt oder ob eine Registrierung sowie die Absolvierung des Drohnenführerscheins notwendig sind.

Die Auskunft ist meist ernüchternd: Denn für alle Drohnen mit montierter Kamera muss prinzipiell eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden und eine Online-Registrierung erfolgen. Einzige Ausnahme ist, wenn die Drohne unter die EU-Spielzeugrichtlinie fällt und somit für Kinder unter 14 Jahren geeignet ist.

Ein weiterer Hinweis ist die CE-Kennzeichnung. Sie muss deutlich sichtbar auf der Verpackung angebracht sein. Fehlt diese Kennzeichnung, kann das Gerät nicht als Spielzeug verkauft werden. In der Praxis fallen aber nur sehr kleine, maximal handtellergroße Drohnen unter diese Spielzeugrichtlinie. Zudem gibt es noch kaum Drohnen mit dieser CE-Kennzeichnung im Handel zu kaufen. Gilt die Drohne nicht als Spielzeug, sollte man sich – am besten schon vor der Anschaffung – über die geltenden Vorschriften informieren:

1. Registrierungspflicht

  • Alle Drohnen über 250 g müssen auf der Online-Plattform www.dronespace.at registriert werden.
  • Für Drohnen unter 250 g gilt das auch, wenn eine Kamera montiert ist.
  • Ausgenommen von der Registrierung sind nur Mini-Drohnen, die eindeutig als Spielzeug gekennzeichnet sind.
  • Die Online-Registrierung kostet ca. 30 Euro, ist drei Jahre und für die gesamte Europäische Union gültig.

2. Drohnenführerschein

Für den Betrieb von Drohnen über 250 g ist ein Drohnenführerschein verpflichtend vorgeschrieben. Der 40 Fragen Multiple Choice-Test für den Drohnenführerschein ist gratis und kann online absolviert werden. ÖAMTC-Drohnenexperte Hetzendorfer rät, den Drohnenführerschein auch für kleinere Drohnen zu absolvieren: Die Ausbildung ist kostenlos und man lernt die Grundlagen für den sicheren Drohnenflug. Hier kannst du vorab ein kostenloses Online-Training für den Drohnenführerschein machen.

3. Neue Drohnen-Kategorien regeln Abstand, Ausbildung und Verwendung

Die unbemannten Luftfahrzeuge sind mit dem neuen Drohnenregulativ in drei Kategorien unterteilt, die sich nach Gewicht und Einsatzzweck unterscheiden:

  1. Open
  2. Specific
  3. Certified

Ausschlaggebend für die Kategorisierung und somit für Vorschriften, die man einhalten muss, ist in der Regel das Abfluggewicht der Drohne: Je schwerer das Fluggerät, desto höher die Anforderungen an den Piloten. Für Hobby-Piloten ist das legale Betreiben einer Drohne durch die europaweit gültigen Regeln und die günstige Online-Registrierung einfacher geworden. Und auch für professionelle Anwender gibt es mit dem neuen Regulativ mehr Möglichkeiten: So darf man dann z. B. Drohnen auch außerhalb der direkten Sichtverbindung im Rahmen sogenannter ‚Standardszenarios‘ fliegen“, nennt der ÖAMTC-Drohnenexperte die wichtigsten Vorteile der neuen Regelung.

4. Mindestalter zum Fliegen einer Drohne

Das Mindestalter für die Registrierung beträgt 18 Jahre, das Steuern der Drohne ist aber schon ab 16 Jahren erlaubt. Der Drohnenführerschein kann ebenfalls mit 16 absolviert werden. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in direkter Aufsicht eines entsprechend qualifizierten Drohnenpiloten fliegen.

5. Flugbeschränkungsgebiete beachten

Wie bisher auch, dürfen Flüge in bestimmten Gebieten, z. B. rund um Flughäfen, Hubschrauberlandeplätzen oder militärischen Sperrgebieten, nur mit vorheriger Bewilligung stattfinden. Das gilt für alle registrierungspflichtigen Drohnen. Wo sich diese Flugverbotszonen befinden, sieht man in der kostenlosen ÖAMTC Drohnen-Info App oder auch auf den No-Fly-Zone Karte vom Drohnenhersteller DJI.

6. Drohnen-Haftpflichtversicherung

Weiterhin notwendig und bei der Online-Registrierung anzugeben ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung. Auch wenn es möglich ist, unter einer Betreibernummer mehrere Drohnen zu fliegen, muss jedes Fluggerät eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen.

7. Drohnen fliegen lernen

Theoretische Grundlagen und ausreichend Praxis erhält man bei den Drohnen-Flugtrainings in den Fahrtechnik Zentren des ÖAMTC. Die Teilnehmer können verschiedenste Modelle testen und den sicheren Umgang mit den Fluggeräten perfektionieren. Auch die neue Rechtslage wird ausführlich behandelt.

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