Der VKI rät Konsument:innen mit offenen Kika/Leiner Gutscheinen dazu, diese schnell einzulösen. Wichtig ist mit den Gutscheinen nur Produkte zu kaufen, die man sofort mitnehmen kann.
Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, wird das Unternehmen normalerweise keine Gutscheine mehr entgegennehmen. Erwartet wird der Insolvenzantrag am Donnerstag.
Wie am Dienstag bekannt wurde, steht die Möbelkette Kika/Leiner erneut vor der Zahlungsunfähigkeit. Im Falle eines Konkurses des Unternehmens können jedenfalls Gewährleistungsrechte verloren gehen, wenn das Unternehmen nicht fortgeführt wird.
(Aktualisierung vom 15. November) Wie das Unternehmen auf der Webseite bekannt gibt, können Gutscheine und Kundenkartenpunkten ab dem 15.11. nicht mehr eingelöst werden.
Tipps für Kika/Leiner Kunden
Falls vor Bekanntwerden der gescheiterten Sanierung ein Vertrag abgeschlossen, aber noch keine Anzahlung geleistet wurde, kann versucht werden, sich auf die Unsicherheitseinrede zu berufen und die Zahlung zu verweigern. Dies ist möglich, wenn die Leistungserbringung durch schlechte Vermögensverhältnisse des Unternehmens gefährdet ist, diese Verhältnisse beim Vertragsabschluss nicht bekannt waren und der Unternehmer keine Sicherstellung, etwa durch eine Bankgarantie, vorgenommen hat. Da sich das Unternehmen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in einem Sanierungsverfahren befand, könnte dies die Unsicherheitseinrede erschweren.
Falls bereits eine Anzahlung geleistet wurde, kann diese in der Regel nicht zurückgefordert werden. Ein Rücktritt vom Vertrag ist rechtlich nicht möglich; es obliegt dem Masseverwalter, ob er den Vertrag erfüllt. Es wird empfohlen, etwaige Restzahlungen erst bei tatsächlicher Lieferung zu leisten.
Die Arbeiterkammer empfiehlt generell, Anzahlungen zu vermeiden und erst bei Lieferung zu bezahlen. Falls der Vertrag durch den Masseverwalter nicht erfüllt wird, könnte bei Kreditkartenzahlung eine Rückforderung beim Kartenanbieter versucht werden. Hierzu ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Masseverwalter ratsam.
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