Ab 1. September müssen Gefährder, gegen die ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde, an einer sechsstündigen Gewaltpräventionsberatung in einer Beratungsstelle für Gewaltprävention teilnehmen.
Nach der Anordnung eines Betretungs- und Annäherungsverbots wurde durch die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes eine verpflichtende Gewaltpräventionsberatung der Gefährderin oder des Gefährders durch geeignete Beratungsstellen eingeführt. Die Gefährderin oder der Gefährder haben fünf Tage Zeit, sich mit einer Beratungsstelle für Gewaltprävention in Verbindung zu setzen und einen Termin für die Beratung zu vereinbaren.
- Die sechsstündige Beratung muss innerhalb von 14 Tagen ab Kontaktaufnahme erstmalig stattfinden.
- Diese beinhaltet Themen wie mögliche rechtliche Konsequenzen, eine psychosoziale Unterstützung oder das Erlernen eines neuen Verhaltens, um in Zukunft mit Konflikten gewaltfrei umzugehen.
- Zusätzlich werden den Gefährderinnen und Gefährdern weiterführende Therapien sowie Anti-Gewalt-Trainings vermittelt.
- Das Ziel der Gewaltpräventionsberatung ist die Vermeidung einer Wiederholungstat.
Es ist wichtig, dass man auch auf die Täter schaut und dass man sich auch um sie kümmert, denn Täterarbeit dient dem Schutz der Opfer.
betont Soziallandesrätin Doris Kampus bei einem Pressegespräch im Rittersaal des steirischen Landhauses. Sie verweist zudem auf die Bedeutung der Zusammenarbeit von Exekutive, Justiz und Gewaltschutzeinrichtungen. Eine gute Vernetzung ermögliche rasche und wirksame Maßnahmen, wie man aus der Analyse von Fällen immer wieder lernen könne. Die Steiermark sei in Sachen Gewaltschutz ein Vorbildbundesland – angefangen von der rechtlichen Absicherung über den Gewaltschutzbeirat bis hin zum kontinuierlichen Ausbau von Angeboten wie nunmehr sechs betreuten Übergangswohnungen in Graz.
Landespolizeidirektor Gerald Ortner und Rene Kornberger, Stellvertreter des Landeskriminalamtes Steiermark, betonen, wie wichtig Präventionsarbeit ist.
Wir werden unsere eigens geschulten Präventionsbeamtinnen und Beamten auf 118 Personen aufstocken. Beinahe auf jeder Dienststelle in der Steiermark soll es zumindest einen Ansprechpartner geben-
Foto v.l.n.r. Susanne Pekler (Verein Neustart), Doris Kampus, Rene Kornberger, Gerald Ortner, Marina Sorgo (Gewaltschutzzentrum Steiermark), Juliane Bogner-Strauß, Michaela Gosch (Frauenhaus Graz): (c) Peter Drechsler/Land Steiermark