Nach der bereits im Jänner erfolgten Verlängerung der Schutzzone im Volksgartenpark, wird nun auch die Schutzzone im Metahofpark neuerlich verordnet. Die neue Verordnung tritt mit 1. April 2025 für weitere sechs Monate in Kraft.
Die Entscheidung der neuerlichen Verordnung basiert auf aktuellen Analysen und einer Bewertung der Sicherheitslage im öffentlichen Raum. Demnach würden sich die Schutzzonen in Graz bislang als wirksames Instrument zum Schutz von Minderjährigen vor strafbaren Handlungen erweisen.
- Dabei wurden allein im Metahofpark seit Einführung der Schutzzone (1. Oktober 2024) bislang mehr als 150 Betretungsverbote ausgesprochen und rund 350 Gramm teils versteckte Suchtmittel sichergestellt.
- Zudem führten zusätzliche Schwerpunktkontrollen der Polizei und dabei ausgesprochene Betretungsverbote zu einem spürbar erhöhten subjektiven Sicherheitsgefühl der Menschen in den betroffenen Parkanlagen.
Zu einer Neuauflage der Schutzzonen in Graz kam es vergangenen Sommer. Dabei führte der damals festgestellte Anstieg von Suchtmitteldelikten sowie die vermehrte Sicherstellung von versteckten Suchtmitteln in Parkanlagen zu neuen Verordnungen.
Dabei wurde vorerst der Volksgartenpark (15. Juli 2024) und etwas später auch der Metahofpark (1. Oktober 2024) nach den Jahren 2019/2020 wieder zur Schutzzone erklärt.
Per Gesetz (§36a SPG) treten die Schutzzonen sechs Monate nach ihrem Wirksamwerden automatisch außer Kraft. Die örtliche Sicherheitsbehörde hat dann gegebenenfalls die Voraussetzungen einer neuerlichen Verordnung zu prüfen, was nun im Fall des Metahofparks geschah. Die Schutzzone für den Volksgarten bleibt weiterhin aufrecht.
Insgesamt wurden seit Wiedereinführung beider Schutzzonen in Graz mehr als 540 Betretungsverbote ausgesprochen und mehrere Kilogramm unterschiedlicher Suchmittel in den beiden öffentlichen Parkanlagen sichergestellt.