Start Graz Chronik Nicht eingehaltene Preisgarantien: VKI klagt Strom-Gas-Energieanbieter

Nicht eingehaltene Preisgarantien: VKI klagt Strom-Gas-Energieanbieter

Heizung

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist in den letzten Wochen mit massiven Beschwerden zu Kündigungen und Preiserhöhungen von Energieanbietern konfrontiert. Die Konsumenten beanstanden dabei unter anderem, dass einige Energieanbieter wie MaxEnergy trotz Vereinbarung einer Preisgarantie die Preise nicht einhalten wollen. Der VKI geht nunmehr gerichtlich dagegen vor. Die erste Klage ist bereits eingebracht.

Nachdem die Großhandelspreise für Strom und Gas heute stark gestiegen sind, haben viele österreichische Energieanbieter die Preise lange stabil gehalten, zuletzt aber vermehrt in verschiedener Weise darauf reagiert. Unter anderem wurde versucht, bestehende Verträge zu beenden oder anzupassen. Dem VKI liegen seit Wochen verschiedenartige Beschwerden dazu vor. Es geht um Kündigungen und Preiserhöhungen, bei denen aus Sicht des VKI die gesetzlichen Vorgaben nicht immer eingehalten werden.

Preisgarantien nicht eingehalten

Bei einem Teil der Beschwerden geht es darum, dass die von Energieanbietern in Aussicht gestellten Preisgarantien nicht eingehalten werden. So versucht die Enstroga GmbH, zugesagte Preise mittels Änderungskündigung zu erhöhen und bietet dabei entsprechende neue und deutlich höhere Tarife an. Diese sollen gelten, sofern der Preiserhöhung nicht widersprochen wird. Erfolgt ein Widerspruch gegen die neuen Preise, soll nach Vorstellung des Energieanbieters das Vertragsverhältnis enden. Der VKI hat gegen diese aus seiner Sicht unzulässige Vorgehensweise – mangels außergerichtlicher Einigung – nunmehr Klage im Auftrag des Sozialministeriums eingebracht.

Auch die Maxenergy Austria Handels GmbH hat sich bei einem Teil ihrer Kunden nicht an eine Preisgarantie gehalten. Diese war für 18 Monate vereinbart worden. Maxenergy hat eine außergerichtliche Einigung bezüglich eines Schadenersatzes abgelehnt. Eine Schadenersatzverpflichtung ist daher nunmehr gerichtlich zu klären.

Wechsel zu einem anderen Versorger geboten

Für betroffene Konsumenten ist in beiden Fällen ein Wechsel zu einem anderen Versorger geboten. Man sollte sich entsprechend des Kündigungsstichtages rasch um einen neuen Lieferanten umsehen, damit eine durchgehende Energieversorgung gewährleistet ist. Ein Anbieterwechsel dauert bis zu 3 Wochen.

Enstroga hat dem VKI gegenüber in diesem Zusammenhang immerhin in Aussicht gestellt, die den Betroffenen nach einem Wechsel entstehenden Mehrkosten bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu übernehmen, wenn diese die Rechnung nachträglich übermitteln.

Der VKI geht für die Betroffenen nunmehr zu Gericht, denn zugesagte Preisgarantien sind aus unserer Sicht verbindlich und  einzuhalten.

erläutert Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI.

MAXENERGY hat meinen Vertrag gekündigt – was tun?

Im Winter 2020/2021 sind viele im Zuge der VKI-Aktion Energiekosten-Stop zum Energieversorger Maxenergy gewechselt.

  • Mit dem Wechsel wurde damals ein Vertrag mit einer 12-monatigen Mindestvertragslaufzeit und einer 18-monatigen Preisgarantie mit Maxenergy abgeschlossen.
  • Obwohl seit Vertragsschluss noch keine 18 Monate vergangen sind und somit die Preisgarantie noch aufrecht ist, hat Maxenergy Kündigungsschreiben versandt. Damit umgeht der Anbieter die Preisgarantie.
  • Nach Ansicht des VKI ist dieses Vorgehen unzulässig, beinhaltet eine Preisgarantie doch jedenfalls auch, die Konsumenten im versprochenen Zeitraum zu den versprochenen Preisen zu versorgen.

Der VKI hat daher gegenüber dem Anbieter öffentlich und in einem Schreiben seinen Rechtsstandpunkt, dem sich alle anderen Verbraucherschutzorganisationen angeschlossen haben, dargelegt. Maxenergy hat sich dennoch nicht bereit erklärt, die Kündigungen zurückzunehmen. Der VKI wird daher eine gerichtliche Klärung des Sachverhalts herbeiführen. Ein solches Gerichtsverfahren kann aber einige Zeit dauern.

Wenn die Gerichte der Ansicht des VKI folgen, könnten gekündigte Kunden die Mehrkosten, die sie ab dem Kündigungstermin bis zum Ablauf der eigentlichen Preisgarantie bezahlen müssen, als Schadenersatz zurückerhalten. Die Ansprüche verjähren nach drei Jahren – somit frühestens im Oktober 2024. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte laut VKI eine gerichtliche Klärung vorliegen.

  • Grundsätzlich ist ein Widerspruch zur Kündigung nicht erforderlich.
  • Sicherheitshalber empfiehlt der VKI dennoch einen Widerspruch schriftlich an Maxenergy zu senden.
  • Für diesen Widerspruch kann man diesen kostenlosen Musterbrief (download) verwenden und diesen schriftlich (per E-Mail oder postalisch) an Maxenergy zu senden. Eine Kopie an den VKI ist nicht notwendig.

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