Eine 42-jährige Slowakin steht im Verdacht am 31. Mai ihren fünfjährigen Sohn mit einem Messer schwer verletzt zu haben. Das Landeskriminalamt Steiermark hat die Ermittlungen aufgenommen.
Die Tat ereignete sich gegen 9.30 Uhr in der Sackstraße. Die Frau verwendete zur Tat ein Küchenmesser. Damit hat sie ihrem Sohn tiefe Schnittwunden an beiden Unterarmen zugefügt. Eine Nachbarin verständigte die Einsatzkräfte, nachdem die Mutter des Kindes mit blutverschmierten Händen an der Tür geläutet und gebeten hatte, mit ihrer Mutter in der Slowakei telefonieren zu dürfen. Die Täterin borgte sich bei der 21-jährigen Nachbarin dazu ein Handy aus.
Die Nachbarin war es auch, die daraufhin sofort Nachschau in der Wohnung hielt und den schwer verletzten Buben, ansprechbar am Boden liegend vorfand. Sie leistete erste Hilfe und verständigte die Einsatzkräfte.
Mehrere Polizeistreifen befanden sich im Einsatz. Angeforderte Beamte der Sondereinheit „Schnelle Reaktionskräfte (SRK-SIG) gelang es, die Frau im Bereich des Tatortes festzunehmen und bis zum Eintreffen der Rettung, Erste-Hilfe-Maßnahmen beim schwerverletzten Kind durchzuführen.
Der Fünfjährige und die ebenfalls verletzte Mutter befinden sich im LKH Graz. Beide müssen operativ versorgt werden, ihr Zustand soll stabil ein.
Das Motiv der Tat und der aktuelle Gesundheitszustand der Verletzten sind Gegenstand laufender Ermittlungen. Diese werden aktuell vom Landeskriminalamt Steiermark geführt und dauern an.
Bei der Tatortarbeit konnte auch die Tatwaffe, ein Küchenmesser (Klingenlänge 13 cm) sichergestellt werden. Der Ehemann der Frau, ein 26-jähriger Afghane, befand sich zum Tatzeitpunkt in Oberösterreich.
Örtlich zuständige Polizisten verständigten ihn über den Vorfall. Sobald es der Gesundheitszustand der Verletzten zulässt, werden erste Befragungen erfolgen. Diese werden einen wesentlichen Aufschluss über nähere Umstände der Tat liefern.
Ermittler des Landeskriminalamtes Steiermark konnten den 26-jährigen Vater mittlerweile als Zeuge einvernehmen. Seine Angaben ließen aber keine näheren Umstände zur Tat oder das Tatmotiv und den Gesundheitszustand seiner Lebensgefährtin erkennen.
Das Amt für Jugend und Familie der Stadt Graz wurde eingeschaltet.