Infektiologe Bernhard Haas von der KAGes präsentierte am 14. Jänner beim Impf-Update des Landes Steiermark die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Omikron-Variante und unterstrich auch die Bedeutung der Booster-Impfungen:
Die Symptome sind bei Omikron ein wenig anders gelagert als bei der Delta-Variante: Vorherrschend bleiben natürlich Atemwegssymptome wie Schnupfen, Husten und Halsschmerzen. Allerdings tritt bei Omikron viel seltener ein Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns auf als bei Delta. Häufiger festgestellt werden hingegen starke Körperschmerzen (Muskeln und Gelenke), Nachtschweiß und Appetitlosigkeit.
Der Anstieg des Schutzes durch den Booster ist enorm. Die neuesten Daten zeigen, dass die Booster-Impfung den Immunschutz auf ein höheres Niveau, als man es nach dem zweiten Stich hatte, bringt. Daten aus Dänemark zeigen zudem, dass die Booster-Impfung auch vor Infektion schützt: Bei Dreifach-Geimpften hat sich laut diesen Daten das Infektionsrisiko für Personen im gemeinsamen Haushalt mit einem Infizierten halbiert. Wenn sich Geimpfte infizieren, scheiden sie weniger lang Viren aus und die Viruslast ist insgesamt geringer. Dafür entwickeln sich bei Geimpften schneller Symptome. Das dürfte deshalb so sein, weil der immunisierte Körper auf das Virus schneller reagiert als bei Personen, die weder genesen noch geimpft sind.
Am Beispiel von Daten aus Südafrika erläuterte Hass die Effektivität des Immunschutzes von Genesenen und die Wirkung der Impfungen:
Die Ausgangsimmunität von Genesenen ist bei Omikron um einiges geringer als bei anderen Varianten. Wer allerdings genesen und geimpft ist, hat auch bei Omikron einen ähnlich hohen Schutz wie er für Genesene gegenüber anderen Varianten des Virus bestanden hat.
Auf die Frage nach der Sinnhaftigkeit der kommenden Impfpflicht meinte der Infektiologe, die Impfpflicht sei eine politische Frage. Wissenschaftlich gesehen sei eine höhere Durchimpfungsrate auf alle Fälle nötig, um große und neue Wellen zu verhindern. „Wie man zu einer hohen Rate kommt, ist wissenschaftlich sekundär, sie muss aber gesteigert werden“, sagte Haas. Wichtig sei, „vor Herbst alles in Schwung zu bringen bezüglich der Dreifachimpfung“, so Haas, der zuvor auch aktuelle Zahlen zur 7-Tagesinzidenz und die Impfrate im weltweiten Vergleich präsentierte.
Insgesamt wurden in der Steiermark mittlerweile mehr als 2,3 Millionen Impfungen gesetzt. Die Erstimpfungsquote liegt bei 74,3 Prozent, das sind 926.741 Impfungen. Mit 573.467 Impfungen bzw. 46 Prozent liegt die Steiermark laut Impfkoordinator Michael Koren im Bundesländer-Vergleich stabil auf dem dritten Platz.
Änderungen beim Grünen Pass am 1. Februar
Die Zertifikate werden ab diesem Tag nach sechs Monaten ihre Gültigkeit verlieren, sofern man keine dritte Impfung erhalten habe. In der Steiermark würden damit rund 120.000 Personen ihr Impfzertifikat im Grünen Pass verlieren. Der Großteil dieser Personen wurde aber bereits zu Impfterminen in den nächsten zwei Wochen eingeladen.
Der Impfkoordinator hofft, dass sich jene rund 50.000 Personen, die sich nicht über die Anmeldeplattform des Landes registriert haben, in den nächsten Wochen impfen zu lassen, um ihre Berechtigungen mit dem Grünen Pass weiter zu behalten. Dazu kommen außerdem auch Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren, da mit einer diesbezüglichen Änderung der Empfehlung des Nationalen Impfgremiums zu rechnen sei. Damit wird auch für diese Gruppe in Zukunft die Sechs-Monats-Frist gelten. Dies betrifft insgesamt rund 8.500 Steirer:innen und Steirer.
Landesamtsdirektor-Stellvertreter Wolfgang Wlattnig dazu:
Wir sind in der Steiermark gut gerüstet für jene 50.000 Personen, die aufgrund der neuen Sechsmonatsfrist der Impfzertifikate im Jänner noch eine dritte Impfungen benötigen, um auch weiterhin einen gültigen Grünen Pass zu haben. In der kommenden Woche werden wieder rund 40.000 Impfeinladungen für die Kalenderwochen sechs bis acht verschickt. Diese gehen einerseits an Personen, die sich kürzlich neu angemeldet haben, und andererseits an Steirerinnen und Steirer, die für eine dritte Impfung anspruchsberichtigt sind.