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Grazer Brunnen grün eingefärbt

Sechs Brunnen in der Innenstadt waren am Wochenende grün gefärbt worden. Ein Kunstprojekt?

Da staunten die Grazerinnen und Grazer nicht schlecht. Ein bislang unbekannter Täter hat in der Grazer Innenstadt zwischen 7. Mai und 10. Mai laut derzeitigem Stand sechs Grazer Brunnen grün eingefärbt.

Betroffen sind die Brunnen am Hauptplatz, am Schlossbergplatz, bei der Oper Graz, im Stadtpark, am Karmeliterplatz und am Eisernen Tor.

Grün gefärbtes Wasser vom Brunnen am Eisernen Tor
Grünes Wasser im Brunnen am Eisernen Tor. Foto: Gerald Schneider

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Die Polizeiinspektion Schmiedgasse hat nun die Ermittlungen zur schweren Sachbeschädigung aufgenommen. Ob ein Umweltdelikt vorliegt, kann erst nach Auswertung von Wasserproben festgestellt werden.

Das es sich dabei nicht um ein Kunstprojekt handelt, steht für die Grazer Polizei fest und spricht von schwerer Sachbeschädigung. Der Schaden beläuft sich aus derzeitiger Sicht auf mehrere Tausend Euro. Ob auch ein Umweltdelikt vorliegt, wird derzeit noch erhoben. Normalerweise ist dies die Aufgabe von so genannten Umweltkundigen Organen.

Umweltkundige Organe (UKO) werden ausgebildet, um Umweltvergehen zu bekämpfen bzw. diese aufzuklären. Die Tätigkeit der Beamtinnen und Beamten ist vielfältig. Vor allem achten sie aber im Rahmen des gewöhnlichen Streifendienstes auf umweltgefährdende Vorhaben und Geschehnisse. Sie wirken aber auch an spezifischen Schwerpunkaktionen mit. Wenn es zu einem Umweltdelikt kommt, führen sie am Tatort auch die Sofortmaßnahmen durch.

Im konkreten Fall werden Wasserproben genommen und ausgewertet. Es wird genau geprüft, ob die Gewässer der grün eingefärbten Brunnen auch verschmutzt oder vergiftet wurden. Wäre dies der Fall oder würde sich der entstandene Schaden auf über 50.000 Euro belaufen, dann würde tatsächlich ein Umweltdelikt nach § 180 StGB vorliegen.

Was genau gilt als Verwaltungsübertretung / Wann wird ein Tatbestand strafrechtlich relevant?

Jeder kennt das „Mc-Donaldssackerl“ am Straßenrand liegen. Dieses vermeintliche „Kavaliersdelikt“ ist eine Übertretung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) – Unsachgemäße Entsorgung von nicht gefährlichem Abfall. Das wird mit einer Mindeststrafe von EUR 450.- geahndet. Weggeworfener Abfall – sogenannter Siedlungsabfall – stellt in der Regel nur eine Verwaltungsübertretung dar. Ebenso das Einwerfen von Abfall in die falsche Tonne. Wann ein Tatbestand strafrechtlich relevant wird, richtet sich immer nach der Gefährlichkeit sowie dem Ausmaß der Umweltbeeinträchtigung. Fixe Vorgaben – wie bei anderen Deliktsformen – gibt es dazu nur wenige. Jeder Fall ist individuell zu beurteilen.

so Abteilungsinspektor Martin Muik der Polizeiinspektion Anger.

Foto: Polizei Steiermark

1 Kommentar

  1. Das ist schon einmal passiert. Ist aber Jahre her.

    Die Welt ist krank, leider auch bei uns in Graz.

    P.S. Eine andere Frage. Wozu gibt es das Kästchen mit „Speichere meinen Namen …“ usw.
    wenn sowieso nichts gespeichert wird. Oder muss man eine Webseite haben?

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