Dieser Artikel ist veraltet. Aktuelle Informationen finden sich unter Steiermark: Änderungen bei Quarantäneregeln – Freitestung aus der Verkehrsbeschränkung aktuell nicht möglich
Der PCR-Heimgurgeltest ist mittlerweile für Personen, die sich aktuell in Quarantäne befinden und sich aus dieser freitesten wollen, die einzige Möglichkeit. Auf Grund der anhaltend hohen Covid-19-Infektionszahlen kann das Rote Kreuz bei den Drive-Ins ab sofort keine Termine zum Freitesten mehr vergeben.
➡ Link zum Thema: Freitesten mit Heim-Gurgeltest in der Steiermark
Wegen der anhaltend hohen Infektionszahlen sind laut Landesrettungskommandant Peter Hansak die Testkapazitäten mit der Testung der Verdachtsfälle, die höchste Priorität haben, ausgeschöpft. Personen, die sich bereits zu einem behördlichen Freitest angemeldet haben, bekommen laut Rotem Kreuz per SMS die Information, dass eine Terminvergabe derzeit nicht möglich ist.
Weil es immer wieder Missverständnisse gibt: Es besteht keine Verpflichtung zum Freitesten, man kann die Quarantäne auch ganz normal bis zu dem Tag, der im Bescheid als Ende der Absonderung angeführt ist, auslaufen lassen.
- Wer keine Heimgurgeltests zu Hause hat, kann sich diese von einer nicht in Quarantäne befindlichen Person bringen lassen.
- Voraussetzung zu Durchführung der Tests: Man muss bereits 48 Stunden davor wieder völlig symptomfrei sein.
- Die Freitestung kann frühestens ab dem fünften Tag nach Beginn der Quarantäne erfolgen. Der genaue Tag, ab dem eine Freitestung möglich ist, ist im Absonderungsbescheid angeführt.
- Bitte den Heimgurgeltest jedenfalls mit Video durchführen!
- Abgesonderte Personen, die einen Heimgurgeltest zur Freitestung machen, müssen dafür sorgen, dass eine Vertrauensperson diesen an einem der Abgabestandorte einwirft.
- Damit die Quarantäne vorzeitig aufgehoben werden kann, ist es nach Übermittlung des erfolgreichen PCR-Gurgeltests notwendig, das Testzertifikat unter Eingabe der Geschäftszahl des Bescheids und des Geburtsdatums auf covid.stmk.gv.at hochzuladen.