Nachdem die Corona-Fallzahlen in der Steiermark weiterhin sinken, sind laut der Behörde auch wieder Testkapazitäten für Freitestungen nach fünftägiger Quarantäne und 48-stündiger Symptomlosigkeit vorhanden.
- Die Anmeldung zu einer behördlichen Freitestung wird über die Website covid.stmk.gv.at ermöglicht.
- Darüber hinaus besteht für die Bürger:innen die Möglichkeit, im Wege des Hochladens auf der vorgenannten Website, der Behörde negative Testzertifikate von „Österreich testet“ zur Anerkennung vorzulegen.
- Auch das Magistrat Graz vergibt ab Montag, dem 11. April, wieder Termine zum behördlichen Freitesten.
Bild: Screenshot Land Steiermark