Alle Bundesländer, wie zuletzt auch Burgenland, Tirol und Vorarlberg, dehnen ihre Maskenpflicht aus. Die steirische Forderung nach bundeseinheitlichen Lösungen bleibt aufrecht.
Die Verordnung tritt mit 17. November 2021, 00:00 Uhr, in Kraft.
Damit gilt – unabhängig vom Impfstatus – für alle Personen:
- In jedem geschlossenen Raum ab der Anwesenheit einer weiteren Person, die nicht im selben Haushalt lebt, besteht grundsätzlich FFP2-Maskenpflicht.
- Das gilt auch für den Arbeitsplatz sofern physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann.
- Weiters gilt die FFP2-Maskenpflicht in Gaststätten, in denen beim Betreten und Verlassen des Lokals, als auch beim Gang auf die Toilette die FFP2-Maske zu tragen ist.
- Auch besteht die Maskenpflicht in hoch frequentierten Bereichen in Beherbergungsbetrieben.
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