Smartphones sind für (zu) viele Kindern und Jugendlichen aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie dienen der Kommunikation, der Unterhaltung und auch der Information. Doch die ständige Verfügbarkeit digitaler Endgeräte hat nicht nur Vorteile.
Viele Lehrkräfte berichten, dass Smartphones im Unterricht eine erhebliche Ablenkung darstellen. Statt sich auf den Lehrstoff zu konzentrieren, checken Schülerinnen und Schüler heimlich Nachrichten, nutzen Social Media oder spielen Spiele. Die Aufmerksamkeitsspanne sinkt, und der Lernerfolg leidet darunter.
Zudem beeinflussen Smartphones das soziale Miteinander. Während Pausen, die eigentlich der Erholung und dem Austausch mit Mitschülerinnen und Mitschülern dienen sollten, verbringen viele Kinder ihre Zeit am Bildschirm, anstatt miteinander zu sprechen oder gemeinsam zu spielen. Diese Entwicklung kann langfristige Auswirkungen auf die soziale Kompetenz und das Kommunikationsverhalten haben. Besonders besorgniserregend sind zudem die negativen psychologischen Folgen, die mit übermäßigem Smartphone-Gebrauch einhergehen können, darunter Stress, Angstzustände und ein erhöhter sozialer Druck durch soziale Medien.
Neue Regelung schafft Klarheit
Um diesen Herausforderungen entgegenzuwirken, hat die Bildungsdirektion Steiermark eine neue Regelung erlassen, die es Schulen ermöglicht, ein Handyverbot in der Schulordnung zu verankern. Mit der Überarbeitung der Schulordnung wurde eine verbindliche Verhaltensvereinbarung eingeführt, die insbesondere für Schülerinnen und Schüler bis zur sechsten Schulstufe klare Regeln vorgibt. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine konzentriertere Lernumgebung zu schaffen und das soziale Miteinander zu fördern.
Smartphone-Verbot: Regelungen und Geltungsbereich
- Das Handyverbot kann an allen steirischen Schulen bis zur sechsten Schulstufe eingeführt werden.
- Höhere Schulstufen können die Regelung auf freiwilliger Basis übernehmen.
- In der Schulordnung wird festgelegt, dass digitale Endgeräte während des Unterrichts ausgeschaltet oder im Flugmodus aufbewahrt werden.
- Bei Verstößen drohen Verwarnungen, Einträge ins Klassenbuch oder die Information der Erziehungsberechtigten.
- Für unterrichtsbezogene Zwecke dürfen digitale Endgeräte weiterhin genutzt werden.
Vorteile eines Handyverbots
Ein einheitliches Handyverbot bringt zahlreiche Vorteile mit sich:
- Erhöhte Konzentration: Ohne die Ablenkung durch Handys können sich Schülerinnen und Schüler besser auf den Unterricht fokussieren.
- Verbessertes Sozialverhalten: Der direkte Austausch mit Mitschülerinnen und Mitschülern wird gefördert, anstatt nur digital zu kommunizieren.
- Schutz vor Cybermobbing: Weniger Smartphone-Nutzung in der Schule bedeutet auch weniger Gelegenheiten für digitale Konflikte.
- Förderung der psychischen Gesundheit: Weniger soziale Medien-Nutzung während der Schulzeit kann Stress und sozialen Druck verringern.
Ausnahmen und spezielle Regelungen
- Kinder mit gesundheitlichen Bedürfnissen dürfen notwendige digitale Hilfsmittel uneingeschränkt nutzen.
- In dringenden Fällen können Eltern ihre Kinder über das Schulbüro erreichen.
- Während Schulveranstaltungen entscheidet die Lehrperson über den Einsatz digitaler Endgeräte.
Stimmen zur neuen Regelung
Bildungsdirektorin Elisabeth Meixner betont: „Ein Handyverbot im Unterricht hilft, die Konzentration zu steigern und ein positives Lernumfeld zu schaffen.“ Auch Psychotherapeut Lukas Wagner unterstützt die Maßnahme: „Ablenkungsfreie Räume sind essenziell für die soziale und kognitive Entwicklung von Kindern.“
Mit dieser einheitlichen Regelung schafft die Steiermark einen verbindlichen Rahmen für den bewussten Umgang mit digitalen Medien in Schulen und setzt einen wichtigen Schritt zur Förderung des Lernerfolgs und der sozialen Interaktion.
Foto: Bildungsdirektorin für Steiermark Elisabeth Meixner, Landesrat Stefan Hermann, Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom und Medienpädagoge Lukas Wagner (v.l.) / © Land Steiermark/Binder