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GIS Gebührenbefreiung für Studenten in Österreich

Im Rahmen der GIS muss in Österreich für den Empfang von Fernsehen und Radio die sogenannten Rundfunkgebühren bezahlt werden. Wer nur einen Radio in seiner Wohnung aufgestellt hat, muss nur die Gebühren für die Radionutzung zahlen, auch wenn die Sender vom ORF nicht gehört werden. Je nach Bundesland unterscheiden sich die GIS-Gebühren geringfügig.

Prinzipiell ist jeder, der ein oder mehrere Geräte besitzt, mit denen Radio- und / oder Fernsehempfang möglich ist, ist gesetzlich verpflichtet, Rundfunkgebühren zu bezahlen. Eine GIS Gebührenbefreiung für Studenten ist aber möglich, sofern diese Beihilfen nach dem aktuellen Studienförderungsgesetz in Anspruch nehmen.

GIS Befreiung Formulare

Unter www.gis.at/befreien/antragsformulare/ können die Formular vom Studierenden als PDF herunter geladen, ausgefüllt und der GIS übermittelt werden. Notwendige Unterlagen zur Befreiung der Rundfunkgebühren sind für Studierende sowie Schüler zusätzlich eine Kopie des Studienbeihilfebescheides beziehungsweise der Schülerbeihilfe. Wird der Antrag auf GIS Gebührenbefreiung positiv erledigt, ist man für maximal 60 Monate von den Gebühren befreit.

Weitere Voraussetzungen

  • Der Antragsteller muss volljährig sein.
  • Der Antragsteller darf nicht von anderen Personen zur Erlangung der Befreiung beziehungsweise der Zuschussleistung vorgeschoben sein.
  • Der Antragsteller muss an dem Standort, für den er die Befreiung von der Rundfunkgebühr beantragt, seinen Hauptwohnsitz haben.
  • Eine Befreiung darf nur für die Wohnung des Antragstellers ausgesprochen werden. Gemäß § 47 Abs. 2 FGO gelten Gemeinschaftsräume in Heimen oder Vereinen als Wohnungen.
  • Für den Fall einer Befreiung von der Rundfunkgebühr und den damit verbundenen Abgaben und Entgelten muss der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz in Österreich haben und die Rundfunkempfangseinrichtung des Antragstellers sich in Wohnräumen befinden.

GIS & Gebühren: Wissenswertes

Die Gebührenpflicht beginnt in Österreich mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Radio- und / oder Fernsehgerät an einem Standort aufgestellt wird. Sie endet frühestens mit Ende jenes Monats, in dem die Abmeldung der Rundfunkempfangseinrichtungen bei der GIS einlangt.

GIS-Gebühr für Computer mit Internetanschluss?

In jedem Haushalt stehen heutzutage Computer oder Notebooks. Besonders im Studium sind Computer notwendige Geräte und oft stehen stehen zwar PCs in einer typischen Studenten-Wohnung, aber keine Fernseher. Ob dafür Gebühren zu bezahlen waren, herrschte lange Unsicherheit und der ORF beziehungsweise die GIS sah die Möglichkeit, auf modernen Computer TV über das Internet auch zu sehen, als Grund an Gebühren zu verlangen. Bis der Anwalt Johannes Öhlböck für seinen Mandanten die GIS-Gebühr auf Computer zu Fall brachte.

Vor einigen Jahren hat der österreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nämlich entschieden, dass für Computer mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr gezahlt werden müssen. Der Empfang von Rundfunkprogrammen über Internetstreaming sei demnach nicht als Rundfunkdarbietung einzustufen.

Quelle GIS, IT-Pulse

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