Die Holding Graz stellt den Publikumsbetrieb im Auster Wellnessbad, im Bad zur Sonne, im Spa Wellnessareal und in der Stukitzsauna ab dem 12. März bis 3. April 2020 ein. Grund ist der Erlass, Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen nach § 15 Epidemiegesetz zu ergreifen und stellen.
✅ Eine Aktualisierung findest du unter Schwimmen in Graz: Badespaß trotz Corona-Regeln
Auster Sportbad
Von dieser Maßnahme nicht betroffen ist vorerst das Auster Sportbad: Hier wird nur maximal 100 Gästen den Eintritt in das Areal gleichzeitig erlaubt, da das Bad sehr groß sei und sich Badegäste gut über das Sportbad-Areal verteilen können.
Ab sofort auch geschlossen ist nun auch das Auster Sportbad.
Von der Sperre sind vorerst auch die Massagen und Kosmetikbehandlungen im Spa zur Sonne ausgenommen. Dieses Angebot wird nämlich über eine Partnerfirma gestellt. Dieser kann die Holding Graz eine Sperre aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorschreiben. Die Gefahr einer Menschensammlung sei nicht gegeben, da der Betrieb im Bad zur Sonne und im Wellnessareal des Spa zur Sonne ab morgen eingestellt wird.
Diese Maßnahmen werden laut Holding Graz Sprecher Gerald Zaczek-Pichler gesetzt, um MitarbeiterInnen, die in einem sehr engen Kontakt zu unseren Gästen arbeiten und unserer Gäste bestmöglich zu schützen.