Fitnessstudios erleben gerade in der kalten Jahreszeit einen Aufschwung, weil Hobbysportler ihr Training gerne nach innen verlegen, wo man vor Wind und Wetter gut geschützt ist. Damit beim Fitness-Training aber keine Unfälle passieren, gilt es einige Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.
Unter dem Motto „Schneller, höher, stärker“ trainieren nicht nur die Profis, sondern auch viele Freizeitsportler. Zwar stimmt es, regelmäßige Bewegung gesund und sportliche Betätigung zu Höchstleistungen motivieren kann, bei falscher oder zu hoher Belastung können sich die positiven Effekte des Trainings jedoch schnell ins Gegenteil verkehren.
Vor allem unter Fitnesscenter-Neulingen herrscht teilweise ein Mangel an Wissen über die sachgemäße Benutzung von Geräten und die korrekte Ausführung der Übungen. Im besten Fall bleibt der gewünschte Trainingserfolg dann einfach aus – im schlimmsten Fall sind Überlastungen und Verletzungen die Folge
so Christian Kräutler, Leiter des Bereichs Haushalts-, Freizeit- und Sportsicherheit im KFV. Die meisten Unfälle passieren durch Überbelastung, falsche Selbsteinschätzung und Unachtsamkeit. Diese könnten aber einfach und unkompliziert vermieden werden.
9 Tipps zum Training im Fitness-Studio
- Fitness-Check für den idealen Trainingsplan: Der Sport- oder Hausarzt gibt Aufschluss über dein aktuelles Fitnesslevel und den idealen Trainingsplan.
- Einschulung durch Profis: Eine individuelle Erklärung der Geräte durch fachkundiges Personal ist Voraussetzungen für ein effektives und sicheres Training im Fitnesscenter. Hier lohnt es sich eine Trainerstunde zu nehmen um die Geräte und ihre korrekte Benützung kennenzulernen.
- Aufwärmen vor dem Training ist Pflicht: So beugst du Verletzungen vor.
- Richtige Ausrüstung: Rutschfestes und sauberes Schuhwerk sowie atmungsaktive Kleidung sind die idealen Trainingsbegleiter im Studio.
- Ausreichend Trinken: Flüssigkeitsmangel mindert die körperliche wie die geistige Leistungsfähigkeit.
- Training langsam beginnen: Die Intensität erst nach und nach steigern.
- Ausdauer, gute Koordination und Technik brauchen Zeit: Daher lieber lang und moderat als kurz und heftig trainieren.
- Persönlichen Trainings-Rhythmus finden: Für Beginner und Wiedereinsteiger sind Regenerationspausen von 2-3 Tagen ideal.
- Dehnen nach dem Training nicht vergessen
Männer häufiger von Verletzungen im Fitnessstudio betroffen
Allein im Jahr 2017 verletzten sich rund 1.600 Personen in Österreichs Fitnessbetrieben so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten. Die häufigsten Verletzungen in Fitness-Studios sind:
- Sehnen- und Muskelverletzungen (48 %)
- Frakturen und Knochenbrüchen (32 %)
Vor allem Männer tendieren dazu, sich beim Sport zu sehr zu verausgaben. Mehr als drei Viertel der Verletzten sind männlich.
Coronavirus: Darf mein Fitnessstudio den Betrag für die Monate abbuchen, in denen geschlossen war?
Laut der Wirtschaftskammer Österreich ist davon auszugehen, dass ein Kunde für die Dauer der behördlichen Schließung kein Entgelt zu leisten hat bzw. ein bereits geleistetes (aliquot) zurückerhält. Die vertraglich zugesicherten Leistungen konnten derzeit aufgrund der behördlich verfügten Schließungen nicht durchgeführt werden. Diese Schließung hat weder der Fitnessbetrieb noch der Kunde zu vertreten. In den Vertragsgrundlagen wird in der Regel für diesen Fall nichts vorgesehen sein. Solche Bestimmungen sind zudem nicht unumstritten, da darin eine Regelung zu Lasten des Verbrauchers geschaffen wird. Eine Durchsetzung ist daher fraglich.
Habe ich Anspruch auf die entgangene Zeit der Mitgliedschaft? Kann die Zeit der behördlichen Schließung an die ursprüngliche Vertragsdauer angehängt werden?
Eine einvernehmliche Verlängerung der Vertragsdauer ist zulässig. Eine Verpflichtung besteht für das Fitnessstudio dazu nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
Ist Online-Training ein gültiger Ersatz für die entgangenen Stunden im Fitnessstudio?
Bei Verbrauchergeschäften sind nur solche Änderungsrechte für die Leistung in AGB verbindlich, die den Kunden zumutbar sind, insb. weil sie sachlich gerechtfertigt und geringfügig sind. Diese Vorbehalte müssten damit sie rechtswirksam sind, möglichst genau und konkretisiert sein. Diese Bedingungen werden bei den bestehenden, mit den Kunden vereinbarten AGB angesichts einer gänzlichen Einstellung des Offline-Trainings nicht gegeben sein. Ist vom Vertragsumfang z.B. zusätzlich zum Training im Studio auch die Möglichkeit von Online-Trainings umfasst, dann können solche, die schon erstellt wurden und weiterhin z.B. über die Homepage des Fitnessstudios abrufbar sind weiter angeboten werden. Ein Online-/Videotraining von innerhalb und außerhalb der Betriebsstätte ist zulässig, solange inklusive der Mitarbeiter nicht mehr als fünf Personen anwesend sind und die Sicherheitsvorkehrungen (Abstand mindestens 1 Meter innerhalb des Teams und zu den jeweils gefilmten Personen) eingehalten werden.
Dass deswegen, aber das Entgelt wie für die übliche Gesamtleistung geleistet werden müsste, ist nicht anzunehmen, weil die reduzierte Leistung nicht mehr in adäquaten Verhältnis zur Gegenleistung für ein „Offline“ steht.
Quelle: www.wko.at
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