Am Ostermontag tritt für Radfahrer die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft.
- Telefonieren mit Handy am Ohr ist verboten. Erlaubt sind beim Radfahren Freisprecheinrichtungen bzw. Headsets / Kopfhöhrer. Die Strafe für das Telefonieren mit Handy beträgt dann 50€.
- Gemeinden können eigene Fahrradstraßen verordnen.
- Radfahrern steht in gewissen Fällen und wenn der Straßenerhalter den Radweg entsprechend ausweist, die Benützung eines Radwegs frei. Radwege ohne Benützungspflicht sind mit einem quadratischen Schild (weißes Rad auf blauem Grund) gekennzeichnet, Radwege mit Benützungspflicht mit einem runden Schild.