Am 1. April dachten einige auf Twitter/X an einen Aprilscherz, als die Polizei Steiermark über einen 18-Jähriger aus Graz berichtete, der am Tag zuvor mit einem bis zu 100 km/h schnellen E-Scooter im Straßenverkehr unterwegs war.
Gegen 23.45 Uhr trafen Polizisten am Ostersonntag in der Münzgrabenstraße auf den 18-jährigen E-Scooter-Lenker. Dabei stellten die Verkehrspolizisten fest, dass der junge Mann vorschriftswidrig gemeinsam mit einer zweiten Person auf dem E-Scooter stand und in Richtung stadteinwärts fuhr.
Bei einer Nachfahrt mit dem Streifenwagen zum Zwecke einer Kontrolle bemerkten diese schnell, dass die beiden Personen augenscheinlich mit rasanter Geschwindigkeit von etwa 100 km/h unterwegs waren. Wie sich nach der kurz darauf folgenden Anhaltung herausstellte, war der 18-Jährige mit einem stark dimensionierten E-Scooter unterwegs. Dieser war mit einem sogenannten „Dualmotosystem“ (2x 1.500 Watt) ausgestattet, wobei der Scooter eine kurzzeitige Motoleistung von elf PS bzw. eine maximale Fahrgeschwindigkeit von etwa 100 km/h erzielen kann.
Eine dafür erforderliche Lenkberechtigung (zumindest Klasse A1) besaß der 18-Jährige für einen derart leistungsstarken E-Scooter nicht. Auch eine dementsprechende Zulassung für diese Fahrzeugbauart oder eine dafür erforderliche Haftpflichtversicherung waren nicht vorhanden.
Die Polizisten untersagten dem jungen Mann deshalb die Weiterfahrt. Nun erwarten den 18-Jährigen gleich mehrere Anzeigen wegen unterschiedlicher Übertretungen.
Vorsicht: E-Scooter Bauartgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
Die Polizei warnt ausdrücklich davor, derart leistungsstarke E-Scooter ohne die notwendigen Dokumente bzw. Zulassungen im Straßenverkehr zu verwenden. Sogenannte „Klein- und Miniroller“ (§ 88b StVO) dürfen eine Maximalleistung von 600 Watt und eine Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten.
Beim Lenken von derartigen E-Scootern gelten die Verhaltensbestimmungen von Fahrrädern im Sinne der StVO. Die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen ist also verboten. Bei Zuwiderhandeln drohen im Falle einer Kontrolle Anzeigen und dementsprechend hohe Strafen.
Foto: Symbolbild