Der letzte Freitag im November ist Black Friday, der bekannteste Aktionstag des Handels im Jahr. Der Verkaufsrummel umfasst rund um Black Friday längst nicht mehr einen Freitag, er bleibt nun schon acht Wochen, wenn man das „reguläre“ Weihnachtsgeschäft mitzählt. Immer mehr Händler werben nun mit Black Weeks (Plural). Wenige Wochen später setzt daraufhin auch schon der Winterschlussverkauf im Jänner ein:
- 11.11.2023 Singles Day
- 17.11.2023 Amazon „Black Friday Woche“ bis inklusive 27.11.2023
- 24.11.2023 Black Friday – läutet „Cyber Weekend“ ein
- 27.11.2023 Cybermonday – läutet Cyber Week ein
Elisabeth Barth, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) im Verein für Konsumenteninformation, gibt Tipps, was man bei der Schnäppchenjagd beachten sollte und was man tun kann, wenn man doch einmal zu schnell auf „Kaufen“ geklickt hat.
Nicht unter Druck setzen lassen
Aussagen wie „Angebot noch 5 Minuten gültig“ oder „Nur noch 3 Stück auf Lager“ erhöhen den Kaufdruck. Von Countdowns und begrenzten Stückzahlen sollte man sich aber auf keinen Fall stressen lassen. Die Verknappung eines Angebots verleitet leicht zu Impulskäufen. Wer kann aber schon überprüfen, ob tatsächlich nur drei oder doch mehrere hundert Stück auf Lager liegen? Deshalb: Kühlen Kopf bewahren und sich am besten schon im Vorfeld überlegen, was man überhaupt braucht und was nicht.
Preise vergleichen
Auch von großzügig scheinenden Rabatten sollte man sich nicht beeindrucken lassen. Vor dem Kauf informiert man sich am besten bei anderen Onlineshops oder Preisvergleichsportalen über den Preis des Produkts. Das kann sich unter Umständen mehr lohnen als das vermeintliche Sonderangebot an einem Aktionstag. Das gilt vor allem dann, wenn sich der angegebene Rabatt an der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Herstellers orientiert und nicht am aktuellen Marktpreis, der weit niedriger sein kann. Beim Preisvergleichsportal Geizhals lohnt es sich hier, die Preisentwicklungen im letzten Monat / drei Monate anzusehen.
In einer durch den ZDF angestoßenen Untersuchung waren bei rund 3000 Produkten in den Wochen vor, zu, und nach dem Black Friday, keine große Verbilligung zum Tagesangebot zu beobachten
Widerrufsrecht nutzen
Wer einmal zu schnell den „Kaufen“-Button geklickt hat, hat bei Onlinekäufen ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Manche Händler bieten von sich aus auch einen längeren Zeitraum an. Doch Achtung: Nicht jedes Produkt kann zurückgenommen werden. Für Konzerttickets, Flugtickets oder Produkte, die nach speziellen Kundenvorgaben gesondert angefertigt wurden, gibt es kein kostenloses Rücktrittsrecht.
erläutert Barth.
Achtung vor Fake-Shops
Nicht nur seriöse Anbieter werben rund um Black Friday und Cyber Monday mit günstigen Preisen und Rabatten, auch Fake-Shops nutzen diese, um auf „Kundenfang“ zu gehen.
Grundsätzlich ist eine gesunde Portion Skepsis ratsam: Angebote, die zu gut klingen, um wahr zu sein, sind höchstwahrscheinlich nur Schein. Bei Onlineshops, die einem bisher unbekannt waren, ist es ratsam, Erfahrungsberichte zu recherchieren. Außerdem sollte man darauf achten, ob ein Impressum vorhanden ist und die dort genannten Adressdaten auf Google Maps zu finden sind. Indiz für einen Fake-Shop kann auch fehlerhaftes Deutsch sein, oder wenn als Zahlungsart nur Vorauskasse angeboten wird.
warnt Barth.
Wer einem betrügerischen Onlineshop aufsitzt, hat – bis auf eine Betrugsanzeige bei der Polizei – meist keine Handhabe. Im Schadensfall sollte man dennoch versuchen, den genutzten Zahlungsdienstleister zu kontaktieren und um Rückerstattung in Form eines Charge-Backs anzusuchen.