Start Graz Chronik Freitestung in den Apotheken ab September möglich

Freitestung in den Apotheken ab September möglich

Die vom Gesundheitsminister erlassene COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung (COVID-19-VbV) hat auch Änderungen in Bezug auf die Durchführung behördlicher Freitestungen mit sich gebracht. Das Land Steiermark stellt behördliches Freitesten mit 31. August ein.

Neues PCR Labor in Graz

Ab 1. September 2022 können die Bürger:innen in der Steiermark ihr kostenfreies monatliches Kontingent von 5 Stück PCR-Tests für eine Testung zur Beendigung der Verkehrsbeschränkung heranziehen.

Diese Testungen werden in den steirischen Apotheken angeboten und vor Ort von Fachpersonal durchgeführt. Seitens des Gesundheitsministeriums wurde klargestellt, dass, sollte die monatliche Freimenge von 5 Stück PCR-Tests aufgebraucht sein, die Kosten für die Durchführung des gewünschten Tests von der Bürgerin/dem Bürger selbst zu tragen sind. Das Land Steiermark stellt sein behördliches Freitesten mit 31. August 2022 ein.

Eine Folge dieser Änderung ist, dass die Gesundheitsbehörden nun nicht mehr automatisch über das Vorliegen eines negativen Testergebnisses informiert werden. Dieser Umstand kann in bestimmten Konstellationen (z.B. Antrag auf die Zuerkennung von Verdienstentgang) zu einer späteren Nachweispflicht bei der Bürgerin/dem Bürger führen.

Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit den Gesundheitsbehörden negative Testzertifikate aus dem Grünen Pass im Wege des Hochladens auf der Webseite  covid.stmk.gv.at zur Kenntnisnahme zu übermitteln.

Foto: Land Steiermark

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