Heute präsentierte die Bundesregierung ein weiteres Paket gegen die anhaltende Teuerung in Österreich. Mit diesem will man gegen die Inflation steuern. Insgesamt umfasst das Paket ein Volumen von 28 Mrd. Euro bis 2026 und teilt sich in kurzfristige Entlastungsmaßnahmen für heuer und nächstes Jahr sowie strukturelle Maßnahmen auf.
Der Fokus des Entlastungpaketes liegt auf besonders betroffenen Gruppen sowie Familien. Im Paket enthalten sind auch Entlastungen für Unternehmen, wie Beispielsweise die Senkung von Lohnnebenkosten. Zudem wird die Kalte Progression abgeschafft und Sozialleistungen wie beispielsweise die Familienbeihilfe werden an die Inflation angepasst.
Inhalt
Die Maßnahmen werden in einem dreistufigen Prozess umgesetzt:
- Im Sommer werden in einem ersten Schritt jene Menschen entlastet, die am stärksten von der aktuellen Teuerung betroffen sind – Menschen mit niedrigem Einkommen.
- Im Herbst soll die Entlastung in der Breite der Bevölkerung greifen, da die Teuerung mittlerweile auch im Mittelstand deutlich spürbar ist.
- Ab Anfang des nächsten Jahres sollen strukturelle Entlastungen für eine dauerhafte Stärkung der Kaufkraft sorgen.
Ein weiteres Paket für die Landwirtschaft wird im Laufe der Woche
präsentiert.
Noch heuer wirksame Sofortmaßnahmen (rund 5 Mrd. Euro)
- 300 Euro für besonders betroffene Gruppen (Arbeitslose,
Mindestpensionisten, …) - 500 Euro für Alle: davon 250 Euro Klimabonus und 250
Euro Bonus für alle Erwachsenen (für Kinder je die Hälfte) - CO2-Bepreisung wird auf Oktober verschoben
- 180 Euro als zusätzliche Einmalzahlung der Familienbeihilfe im August
- Vorziehen Familienbonus (2.000 Euro) und Erhöhung des
Kindermehrbetrags (550 Euro) auf 2022 - Verlängerung des Wohnschirms (Schutz vor Delogierung)
- Digi-Scheck für Lehrlinge (bis zu 3 mal 500 Euro pro Jahr) wird bis 2024 verlängert
- Erhöhter Absetzbetrag für 2022 (500 Euro)
Sofortmaßnahmen für die Wirtschaft (rund 1 Mrd. Euro)
- Strompreiskompensation
- Mitarbeiter-Prämie von 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei sowie SV Beitragsfrei
- Direktzuschuss für energieintensive Unternehmen
Strukturelle Maßnahmen (rund 22 Mrd. Euro bis 2026)
- Abschaffung der kalten Progression
- Valorisierung der Sozialleistungen
- Senkung Lohnnebenkosten (UV-Beitrag um ein Zehntel, FLAF-Beitrag auf 3,7 %)
Abschaffung der Kalten Progression im Detail
Bei der kalten Progression, kann man sich vereinfach gesagt, trotz Gehaltserhöhung weniger leisten als davor. Schuld
an diesem Phänomen sind zwei Faktoren:
- Die Steuerprogression: Je mehr Gehalt man verdient, desto höher klettert der Steuersatz.
- Die Inflation: Die Preise für Waren und Dienstleistungen steigen kontinuierlich.
Die Bundesregierung schafft diese „heimliche Steuererhöhung“ nun ab. Den Menschen soll damit mehr Geld zum Leben bleiben.
Reaktionen
Für die steirische KPÖ sind die heute von der Bundesregierung präsentierten Schritte zum Inflationsausgleich „wichtig und richtig“. Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler sieht nun die steirische Landesregierung am Zug, sich daran ein Beispiel zu nehmen: „Die Wohnunterstützung wurde seit sage und schreibe elf Jahren nicht mehr angehoben!“ Auch andere steirische Sozialleistungen wie etwa der Heizkostenzuschuss müssten nun automatisch der Inflation angepasst werden.
Foto: Christopher Dunker / BKA