Start Freizeit & Lifestyle Rücksichtsvoller Drohnenflug in Schutzgebieten (+Video)

Rücksichtsvoller Drohnenflug in Schutzgebieten (+Video)

Drohnenflug

Mit Drohnen gelingen großartige Film- und Fotoaufnahmen. Insbesondere unberührte Landschaften locken mit der Gelegenheit für einzigartige Aufnahmen. Oft handelt es sich dabei um Schutzgebiete, über denen man – wenn überhaupt – sehr behutsam fliegen sollte.

Der Grund dafür liegt auf der Hand: Drohnen stören Wildtiere und Vögel bei der Brut oder Aufzucht ihrer Jungen, da sie als Bedrohung angesehen werden. Greifvögel können sich beispielsweise durch Drohnen derart irritiert fühlen, dass sie kleinere Modelle im Extremfall sogar angreifen. Aber auch Erholungssuchende können die Fluggeräte schnell als störend empfinden.

Zwar gibt es aus luftfahrtrechtlicher Sicht kaum Einschränkungen, was das Fliegen über Schutzgebieten betrifft – sehr wohl aber in den Gesetzgebungen der einzelnen Bundesländer. Ergänzend weisen oft Schilder auf ein etwaiges Drohnenflugverbot hin.

Naturschutz ist in Österreich Ländersache und wird in unterschiedlichen Naturschutz- oder Nationalparkgesetzen geregelt. Für Drohnenpilot:innen gilt, dass jeder Eingriff in das Pflanzenkleid oder Tierleben verboten ist und geahndet werden kann.

so der ÖAMTC-Drohnenexperte Benjamin Hetzendorfer.

Ist es möglich, legal über einem Schutzgebiet zu fliegen?

Ja, dafür braucht es vor allem Rücksicht und Information. Ein Tool dazu ist die Drohnen-Info-App des ÖAMTC. Sie zeigt seit neuestem auch, ob das Gebiet, das beflogen werden soll, Schutzgebiet ist und welche besonderen Einschränkungen dort gelten.

Des Weiteren findet man in der App auch Kontaktmöglichkeiten für etwaige Genehmigungen, denn es empfiehlt sich, jedenfalls die Verantwortlichen des betroffenen Schutzgebietes über geplante Drohnenflüge zu informieren.

Rücksichtsvolles Fliegen gegenüber Mensch und Tier sollte aber auch außerhalb von Schutzgebieten selbstverständlich sein. Weder Wild- noch Weidetiere dürfen direkt angeflogen oder gar verfolgt werden. Daher immer auf einen ausreichenden Mindestabstand von 50 bis 70 Metern achten.

so der Drohnenexperte abschließend.

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