Ab heute gelten bis vorerst 16. April folgende Empfehlungen vom Gesundheitsministerium zur Lockerungen bei den Quarantäneregeln in Österreich (Achtung: In der Steiermark wurden diese angepasst und sind hier abrufbar):
- Ab dem 5. Tag der Quarantäne / Absonderung gilt bei mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit, dass die Absonderung beendet ist.
- Es gilt jedoch weitere 5 Tage eine Verkehrsbeschränkung. Um eine vorzeitige Aufhebung der Verkehrsbeschränkung zu erwirken, kann eine Freitestung erfolgen (negativer PCR-Test oder CT-Wert ≥ 30). Sollte CT<30 betragen, muss die Verkehrsbeschränkung bis zum Ablauf der 5 Tage (oder wenn davor ein CT≥ 30 erreicht wird) fortgesetzt werden.
Der CT-Werte gibt an, wie viele Vermehrungszyklen notwendig sind, um das Erbgut des Virus zu detektieren. Ist der CT Wert unter 30, geht man davon aus, dass die Person noch infektiös / ansteckend ist. Liegt der Wert über 30, geht man davon aus, dass die Person nicht mehr ansteckend ist. CT-Werte können aber von Labor zu Labor variieren.
Link zum Thema: Wiedereinführung der Maskenpflicht ab 24. März 2022
Was Verkehrsbeschränkung bedeutet:
- Das Tragen einer FFP2-Maske oder einer höherwertigen Maske bei Kontakt mit anderen Personen, auch innerhalb des privaten Wohnbereichs.
- Meiden von Großveranstaltungen, vulnerablen Settings und Gastronomie (Ausnahme: Aufsuchen von Arbeitsorten ist grundsätzlich möglich)
- Kein Betreten von Einrichtungen bzw. keine Ausübung von Aktivitäten, bei denen nicht durchgehend eine FFP2-Maske bzw. ein MNS getragen wird (Gastronomiebetriebe, Fitnessclubs, …)
- Kein Besuch von Großveranstaltungen und Ähnlichem (Sportveranstaltungen, Konzerte, …)
- Ein Aufsuchen von Arbeitsorten ist dabei grundsätzlich möglich, sofern dabei das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske und die Einhaltung geeigneter Schutzmaßnahmen (PSA) gewährleistet werden können.