Die 1. Novelle der COVID-19-Basismaßnahmen-Verordnung wurde gestern Abend veröffentlicht. Hier ein Überblick über die ab 24. März 2022 geltenden Regelungen in Österreich:
- Grundsätzliche Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht auf sämtliche Innenbereiche.
- Nachtgastronomie: Wahlmöglichkeit zwischen FFP2-Maske oder 3G-Nachweis
- Zusammenkünfte mit mehr als 100 Teilnehmern: Zusammenkünfte in Innenbereichen mit Fixplätzen: FFP2-Maskenpflicht / Zusammenkünfte in Innenbereichen ohne Fixplätze: FFP2-Maskenpflicht oder 3G-Nachweis (Wahlmöglichkeit)
- Wiedereinführung der FFP2-Maskenpflicht am Arbeitsort in geschlossenen Räumen, außer physischer Kontakt kann ausgeschlossen werden oder es gibt sonstige Schutzvorrichtungen (z. B. Trennwände)
- Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber in begründeten Fällen strengere Maßnahmen als in der Verordnung vorsieht.
- 3-G-Nachweispflicht am Arbeitsort nur mehr zum Teil aufrecht (z. B. Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime)
Links zum Thema:
Neue Quarantänebestimmungen in der Steiermark ab 24. März im Überblick