Mit der in Kraft getretenen Verordnung zum temporären Schutz (sogenannte Vertriebenen-Verordnung) soll flüchtenden Menschen aus der Ukraine rasch und unbürokratisch geholfen werden.
Seit 12. März haben sogenannte „Vertriebene“ in der Steiermark die Möglichkeit, sich im Rahmen der Vertriebenen-Verordnung erfassen zu lassen: Dies ermöglicht Schutzberechtigten in der Folge (vorerst für ein Jahr) die Inanspruchnahme von diversen Hilfeleistungen. In der Steiermark nimmt die Aufgabe der Erfassung die Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung (FGA) der LPD Steiermark wahr.
„Ausweis für Vertriebene“ gilt als Nachweis für sämtliche Unterstützungsleistungen
Auch wenn laut der Polizei in etwa 80 Prozent der in Österreich ankommenden Menschen aus der Ukraine in andere Länder weiterreisen wollen, so erfasste die Fremdenpolizei in den ersten vier Tagen bundesweit bereits etwa 4.700 Personen im Rahmen dieser Verordnung.
- Bei der Erfassung wird die Identität der Personen unter anderem anhand von Dokumenten überprüft sowie eine erkennungsdienstliche Behandlung (Lichtbild, Fingerabdrücke) veranlasst. Dieser Vorgang nimmt in etwa zehn Minuten pro Person in Anspruch. (Zur Erfassung erforderliches Formular und das dazugehörige Infoblatt als PDF ansehen)
- Die erfassten Datensätze werden in der Folge digital dem für das Verfahren zuständige Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zur Weiterverarbeitung übermittelt.
- Die Ausstellung des sogenannten „Ausweises für Vertriebe“ folgt letztlich von der Staatsdruckerei. Dieser gilt als Nachweis für sämtliche Unterstützungsleistungen.
- Die für Flüchtlingsbetreuung zuständige Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) sowie dafür vorgesehen Stellen des Landes Steiermark und der NGOs sorgen für die Zuweisung von Quartieren sowie die Organisation von notwendigen Transporten.
Messe Graz als zentrale Erfassungs-Stelle in der Steiermark
Am 16. März nahm die zentrale Erfassungs-Stelle im Ankunftszentrum der Messe Graz (Halle D) ihren Betrieb auf.
Bei der weiteren vom Bund angeführten Stelle in der Steiermark (BBU Verteilerquartier Graz/Herrgottwiesgasse) handelt es sich derzeit um keine direkte Anlaufstelle. Hier finden aktuell Erfassungen lediglich über Zuweisung bzw. nach Aufforderung statt (Achtung: Keine eigenständige Erfassung von direkt ankommenden Menschen).
Mobile Erfassung in den Regionen
Nach der erfolgten Auslieferung von zusätzlichen technischen Geräten für die Erfassung von Vertriebenen aus der Ukraine, wird die Fremdenpolizei nun ihr Angebot erneut erweitern. Ab dem 26. März werden laut Landespolizeidirektor Gerald Ortner auch in den Regionen Erst-Erfassungen angeboten: „Aktuell wissen wir noch nicht, wie groß der Bedarf tatsächlich in den Bezirken sein wird. Wir sind jedoch jedenfalls startklar“.
Das Angebot der Daten-Erfassung in den Regionen richtet sich an Vertriebene aus der Ukraine, die bereits eine Unterkunft in der Steiermark haben. Für Neu-Ankommende mit Bedarf von Versorgung und Unterkunft bleibt nach wie vor das Ankunftszentrum des Landes Steiermark (Messe Graz) die zentrale Anlaufstelle.
Neben drei weiteren Standorten in den Regionen (ab Sonntag) werden schon ab Samstag (26. März 2022) auch zwei mobile Datenerfassungs-Busse im Einsatz stehen. Gestartet wird in der Region Süd-Weststeiermark (Bezirke DL, LB). Damit soll vor allem auch für Menschen mit Beeinträchtigung bzw. körperlicher Einschränkung ein Angebot geschaffen werden. Der Bedarf wird laufend evaluiert und angepasst.
Foto: LPD Stmk/Hellinger