In 205 steirischen Apotheken stehen ab 9. April fünf kostenlose Antigen-Tests zur Selbstanwendung (Wohnzimmertests) zur Verfügung. Diese werden gegen Vorweis der E-Card mit entsprechenden QR-Codes ausgegeben und können in Heimanwendung angewendet werden.
Ausgenommen von der Beschränkung auf fünf Tests sind Besucher:innen und Begleitpersonen in Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen der Tagesstrukturen in der Altenbetreuung und im Behindertenbereich sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, Besucher:innen und Begleitpersonen von Krankenanstalten und Kuranstalten, Erbringer mobiler Pflege- und Betreuungsdienstleistungen und Personenbetreuer:innen in der 24-Stunden-Betreuung und persönliche Assistenten von Menschen mit Behinderung.
Diese anspruchsberechtigte Personengruppe kann zusätzlich zu den je fünf PCR- bzw. Antigentests kostenlos weitere PCR- und Antigentests in den steirischen Apotheken durchführen lassen. Allgemein gilt, dass pro Person und Tag ein kostenloser Test durchgeführt werden darf.
Apothekerkammer-Präsident Gerhard Kobinger:
Das steirische Modell der Teststrategie ist beispielgebend für ganz Österreich. Die Apotheken gewährleisten dabei einen flächendeckenden, niederschwelligen Zugang zu hochqualitativen PCR-Tests. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass die ab 1. April geltende Beschränkung auf fünf Tests pro Monat eingehalten wird und dennoch unter besonderen Voraussetzungen dokumentierte Ausnahmen möglich sind.
Testergebnisse nicht im Grünen Pass
Die Testergebnisse vom Antigen-Wohnzimmertest werden nicht in den Grünen Pass eingetragen und können somit auch nicht mit der „GreenCheck App“ oder ähnlichen Systemen überprüft werden. Das Auslesen der Testergebnisse ist jedoch mittels gängiger „QR-Code-Scanner App“ möglich. Die Ergebnisse der Wohnzimmertests sind 24 Stunden gültig.