Aufgrund der aktuell sehr hohen Infektionszahlen und dem Umstand, dass die neue Omikron-Mutation auch im Freien ansteckender ist, verordnet nun die Stadt Graz auf dem Jakominiplatz im Freien eine FFP2-Maskenpflicht.
Diese Maskenpflicht gilt ab 15. Jänner 2022 täglich in der Zeit von 6 bis 20 Uhr bis 18. Februar. Auf die neue Maßnahme wird durch Plakate in Deutsch und Englisch sowie durch digitale Einschaltungen in Straßenbahnen und Bussen hingewiesen.
Ausnahmen der FFP2-Maskenpflicht auf dem Jakominiplatz
- Ausgenommen von der FFP2-Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren.
Statt einer FFP2-Maske dürfen folgende Personengruppe eine normale, aber eng anliegende Mund-Nasenschutz-Maske tragen:
- Schwangere Frauen
- Kinder unter 14 Jahren
- Personen, die aus gesundheitlichen oder behinderungsspezifischen Gründen keine FFP2-Maske tragen dürfen.
Der gesundheitliche Ausnahmegrund bzw. eine Schwangerschaft müssen aber durch eine ärztliche Bestätigung nachgewiesen werden können. In der Kommunikation mit gehörlosen oder schwerhörigen Menschen kann die FFP2-Maske ebenfalls abgenommen werden.
Die FFP2-Maskenpflicht gilt im Freien auch auf diesen Grazer Plätzen:
- Jakominiplatz, 6-20 Uhr
- Kaiser-Josef-Platz, während der Marktzeiten
- Lendplatz, während der Marktzeiten
- Hofbauerplatz, während der Marktzeiten
- in Andritz im Bereich vor der Volksschule Viktor Kaplan, während der Marktzeiten
- Andritzer Reichsstraße, St.-Peter-Pfarrweg Nr. 35, während der Marktzeiten
Link
www1.graz.at/statistik/amtsblatt/2022sig/AB01_sonder_220114_v2.pdf