Die Bundesregierung hat am 6. Jänner 2022 weitere Maßnahmen angekündigt bzw. die bestehenden Schutzmaßnahmen wegen Omikron angepasst, um einen Lockdown zu verhindern. Bis zum Vorliegen der entsprechenden Verordnung können sich aber noch Änderungen ergeben.
Verstärkung der Kontrollen
- „Aktion scharf“ bei 2G-Kontrollen ab 11. Jänner.
- 2G-Kontrollpflicht im Handel: An Interaktionspunkten beispielsweise beim Eingang oder spätestens beim Bezahlen.
- Sämtliche Behörden sollen im Rahmen ihrer Tätigkeiten auch COVID-Maßnahmen kontrollieren.
- Temporäre Betretungsverbote bei groben Vergehen gegen COVID- Maßnahmen ab 3. Februar.
- Erhöhung der Strafen ab 3. Februar.
Quarantäne-Regeln ab 8. Jänner
- Keine Unterscheidung zwischen K1 oder K2 mehr, sondern nur noch Kontaktperson.
- Künftig wird man keine Kontaktperson mehr sein, wenn man 3 Mal immunisiert ist, oder alle Beteiligten eine FFP2-Maske getragen haben. Das gilt auch für Kinder, die sich noch nicht boostern können.
- Alle Kontaktpersonen können sich am 5. Tag mit PCR freitesten.
- Kontaktpersonen in der kritischen Infrastruktur können mit täglich gültigem Test und FFP2 Maske auch weiterhin arbeiten gehen.
- Positiv getestete Personen können sich ab dem 5. Tag freitesten.
Strengere Schutzmaßnahmen ab 11. Jänner
- FFP2 Maske auch draußen, wo kein 2 Meter Abstand möglich ist – beispielsweise in Fußgängerzonen, Warteschlangen, Gruppenansammlungen und so weiter. Eine Ausnahme gilt für engste Angehörige wie Partnerin oder Partner sowie Kinder.
- Bundesländer können zusätzlich Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen verordnen.
- Homeoffice soll dort wo möglich zur Regel und nicht zur Ausnahme werden.
- Gültigkeit Grüner Pass wird auf 6 Monate reduziert.
Links zum Thema:
steiermark.orf.at/stories/3137567/